H
Hankovic
Hallo BehaElja,
ich hoffe mein Zitatversuch klappt.... -> falsch es nicht so sein sollte sorry für den Anwenderfehler... ;)
Das ist mir klar, aber da kann man ja dem Bauunternehmer ggfs. die Bestätigung von der Bank geben, dass wenn A) keine Mängel bestehen bis zu diesem Bauabschnitt und b) der Bausachverständige keine Einwendungen hat, dass die Auszahlung an den BU automatisch erfolgt (Geld steht somit bereit und wenn Leistung korrekt und schnell erfolgt, hat der BU auch schneller diesen Teilbetrag auf seinem Konto).
Gruß
ich hoffe mein Zitatversuch klappt.... -> falsch es nicht so sein sollte sorry für den Anwenderfehler... ;)
Hab nur nen bisschen in dem Forum gestöbert, deswegen meine "Niederträchtigkeit" ;-) . Nee,Spaß beiseite. Ich möchte ja nur, dass ich nicht veräppelt werde und da ich mich in dem Thema allgemein "Hausbau" laienhaft auskenne vermeiden, dass ich eiskalt über den Tisch gezogen werde.Es kommt wohl etwas drauf an mit wem du baust... du unterstellst ja schon der gesamten Baubranche eine gewisse Niederträchtigkeit ;-)
Was ist denn unter "Ausgleichszahlung bei Überschreiten der Garantie" gemeint?Vertraglich möglich ist vieles - das Einbehalten der letzten 5% bis zur vollständigen Mängelbeseitigung ist auch gar nicht so unüblich. Auch eine Ausgleichszahlung bei Überschreiten der Garantie gibt es durchaus. Denkt nur dran, dass das auch Kosten für den Auftragnehmer sind und der sich das irgendwie auch bezahlen lässt.
Zahlung nach Baufortschritt ist üblich - da gibt es sogar schon gewisse "Vordrucke" von zahlreichen Vereinen für. Denk aber dran, dass das Risiko beim Bau in beide Richtungen geht - wenn der Auftragnehmer das Dach komplett vorstreckt und der Bauherr nicht zahlt, muss der quasi erstmal aus seinem Eigenkapital das komplette Dach zahlen... wenn er Pech hat verhalten sich mehrere Bauherren fragwürdig und rasch sitzt er auf einer viertel Millionen - einem Brockvieh mag das noch nichts ausmachen, einem kleinem BU, der 10 Häuser im Jahr baut schon. Resultat? Er meldet Insolvenz an und euer Haus steh im Rohbau - herzlichen Glückwunsch.
Generell: wenn das Angebot zu gut wirkt um wahr zu sein, sucht den Hasen im Pfeffer - auch wenn etwas abgedroschen: gute Planung und gutes Handwerk kostet gutes Geld (oder lieber faires Geld).
Das ist mir klar, aber da kann man ja dem Bauunternehmer ggfs. die Bestätigung von der Bank geben, dass wenn A) keine Mängel bestehen bis zu diesem Bauabschnitt und b) der Bausachverständige keine Einwendungen hat, dass die Auszahlung an den BU automatisch erfolgt (Geld steht somit bereit und wenn Leistung korrekt und schnell erfolgt, hat der BU auch schneller diesen Teilbetrag auf seinem Konto).
Gruß