Y
ypg
Wenn der Nachbar um die Problematik der Gerüche weiß, weiß er es von den vorherigen Eigentümern bzw muss man daraus schließen, dass den Eigentümern dies sehr wohl bekannt war und die es mal zum Nachbarn getragen haben.
Somit wäre es eine arglistige Täuschung, wie @nordanney es schon sagt.
Das hätte mitgeteilt werden müssen.
Ich würde mir an eurer Stelle einen Anwalt nehmen.
Somit wäre es eine arglistige Täuschung, wie @nordanney es schon sagt.
Das hätte mitgeteilt werden müssen.
Ich würde mir an eurer Stelle einen Anwalt nehmen.