Alte Garage zum Hauseingang umbauen?

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A

ano

  • hallo,
    bin vielleicht nicht ganz richtig hier, brauch aber unbedingt Rat von Experten

    wir haben vor kurzem ein 2 familienhaus gekauft und sind grad am renovieren.... und wie das so ist , tauchen jetzt Probleme auf.
    zum einem die Garage,ist im Nachhinein angebaut worden und wohl etwas zu breit geworden. so , das sie die Grundstücksgrenze des Nachbarn überschreitet.
    vor Jahren wurde dann die Garage in "Wohnraum" umfunktioniert (2 Büroräume), ohne Erlaubnis des Nachbarn oder Bauamtes. dahinter entstand dann noch ein Anbau (2 Zimmer,Bad , Flur), der zwar genehmigt war , aber auch hier wurde wohl die Grundstücksgrenze überschritten um einige Zentimeter.
    im Althaus befinden sich oben und unten dann natürlich auch noch Wohnraum. den unteren teil würden wir, zusammen mit dem Anbau nutzen. die obere Wohnung vermieten. so und jetzt zum eigentlichen Problem.... es gibt nur einen Haupteingang von der strasse aus.
    wenn beide Parteien diesen Eingang nutzen würden, müssten wir durch die Küche um ins Wohnzimmer zu kommen. und der Zugang zur oberen Wohnung wär eben offen, welcher Mieter möchte das schon gern.deswegen sollte dieser Eingang nur für die obere Wohnung sein...
    unser Eingang sollte in der ehemaligen Garage entstehen, die räume brauchen wir ja so nicht, würde dann eben ein langer Flur. tja nur sperrt sich der Nachbar, aus verständlichen gründen, schliesslich hat er bisher nur Nachteile gehabt.
    er besteht darauf das das Garagentor bleibt(von außen sieht es immer noch wie ne Garage aus)
    ich hab jetzt schon gegoogelt und auch beim Bauamt der Stadt angerufen...die soll ich Montag anrufen , die wollen sich die Pläne ansehen... würde aber gern jetzt schon wissen , ob es da Möglichkeiten gibt?
    unsere Garage grenzt an die Garage des Nachbarn, dazwischen ist noch so ne weisse Tür, wie sonst so üblich bei Garagen.
    ich hatte gedacht , das es was bringt ne mauer(Trockenbauwand) mit 1m Abstand innen zu ziehen, die Tür dann nicht mittig zu setzen um dann den Abstand einhalten zu können. nur les ich überall was von 3 m Abstand ?? Haus steht übrigens in nrw, eher ländliches Gebiet.

    oder was haltet ihr von der Idee?
    Garagentor komplett entfernen und die Garage als offenen Durchgang nutzen? hinten könnten wir das dann schon so bauen, das wir einen Hauseingang hätten.
    ist doch sicher einfacher durchzukriegen bei den Behörden , als die eingetragene Garage in einen langen Flur umzuwandeln und vorne vor die Haustür.
    ist sowas zulässig??? bitte um Antwort , bereitet mir grad echt Kopfschmerzen.​
  • 10
 
W

Wastl

Schwierig. Ist ein Einzelfall. Das könnte so oder so ausgehen. Hast du für 2 Wohneinheiten noch genügend Stellplätze ausgewiesen auf deinem Grundstück? Das wäre der erste Vetopunkt.
Wenn du es offen lässt wäre es okay. Die 3M beziehen sich ja auf das Gebäude und nicht auf untergeordnete Bauteile.
 
A

ano

das wär natürlich sehr gut.
Stellplätze haben wir genug, hinterm Haus gibts noch ne Doppelgarage und vorm Haus mindestens 3-4 Stellplätze.das Grundstück hat ca 712qm.
gibts sonst noch punkte die dagegen sprechen könnten?? der Nachbar hat ja sein Garagentor direkt daneben? dazwischen ist noch so ne Garagentür. er möchte das sich optisch nichts ändert, also das unser Garagentor bleibt. er weiss von den räumen dahinter, duldet das, aber möchte nicht , das wir da ne Eingangstür einbauen. ich befürchte mit einem Durchgang wär er auch nicht einverstanden.
 
W

Wastl

Der Nachbar hat bei der Optik deiner Garage nichts mitzureden. Das offene kannst du ja offiziell als Carport / Stellplatz deklarieren, und inoffiziell als Eingang nutzen - wer soll dir da was anderes nachweisen?
Nicht der Nachbar hat den Schwarzbau zu tolerieren (ist natürlich hilfreich), sonder das Bsuaufsichtsamt.
 
A

ano

ja im Normalfall ist das wohl meine Sache ob ich da ein Garagentor anbringe oder nicht.... aber ist ja kein Normalfall. die Garage ist wohl ein paar cm über der Grundstücksgrenze und der Anbau auch! genehmigt wurde wohl beides , aber nicht der Grenzüberbau. der Nachbar hat das aber wohl die ganzen Jahre wegen dem Nachbarfrieden geduldet, scheint aber schon verärgert zu sein. wenn ich jetzt auch noch gegen seinen willen das Garagentor entferne, hab ich sorge, das er vor Gericht zieht und ich , obwohl ich den Bau ja gar nicht zu verantworten hab, zur Kasse gebeten werde. von dem Grenzübertretung hab ich auch erst vor ein paar tagen erfahren. wie ist das denn mit Schadensersatzansprüchen an den Vorbesitzer, bzw hat das Haus jemand anders erworben und ein paar Monate später an uns verkauft.
auch liegt ein alter Öltank, zum teil auf dem Nachbargrundstück, welcher der Nachbar auch noch gereinigt und mit Sand aufgefüllt haben will bzw soll er entfernt werden. auch das würde mich mindestens 2000 Euro kosten. auch hier drüber gab es seitens des Verkäufers keine Info.
ich könnte natürlich den alten Eingang nehmen , aber wie schon geschrieben, wär das von der Aufteilung etwas unglücklich oder ich könnte auch von der anderen Seite herumlaufen und hinterm Haus einen Eingang bauen . wär aber um einiges teurer und hätte aus meiner Sicht ne ungünstige hInterhypoflage. fremde Besucher würden vorm Haus stehen und sicher nicht hinterm Haus nach uns suchen. alles eben sehr verzwickt :-/
mir ist klar , das früher oder später es sicher noch zu einer finanziellen Entschädigung kommen wird, bezüglich des Grenzüberbaus. auch die Tankreinigung werden wir früher oder später machen müssen. jetzt wär das aber vom finanziellen nicht so gut...eben weil noch andere ungeplante Probleme aufgetaucht sind, mit denen wir nicht gerechnet haben. naja regt mich grad alles etwas auf, weil ich Absicht vom Verkäufer vermute, der durch den verkauf gut gewinn gemacht hat...
 
D

DG

Hallo ano,

Das Problem ist nicht der Eingang, sondern die Umnutzung bzw. überhaupt die Nutzung von Wohnräumen direkt an der Grenze. Wohnräume müssen 3m Grenzabstand haben oder eine Baulast auf dem Nachbargrundstück in gleicher Tiefe. Sind Öffnungen (Fenster, Türen, Glasbausteine) in der Grenzwand, wird eine Freiflächenbaulast von 5m erforderlich oder die Öffnungen müssen geschlossen werden. Begründung dafür ist der Brandschutz - im Vergleich dazu sind ein paar cm Grenzüberbauung ein kleines Problem.

Wenn Du verlässliche (und kostenfreie) Infos dazu haben willst, schreib' mich per PN an und schick' mir ein paar Daten zum Grundstück bzw. Pläne/Grundrisse. Keine Angst, Bocholt ist für mich zu weit weg, d.h., ich schaue mir das kurz an und stelle dann 1-2 Kontakte zu Berufskollegen vor Ort her, wenn Du willst.

Interessant ist in Deinem Fall wie der Verkauf abgelaufen ist (mit Makler? Von privat zu privat? Hattest Du Zeugen oder einen SV dabei?), denn ich vermute, dass Dir entscheidende Informationen vorenthalten worden sind. Was Du daher dringend benötigst, ist ein Fachanwalt für Baurecht, kann ich Dir aber auch einen guten Kontakt vermitteln.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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