Die Leitungen sind Vertragsgegenstand?
Sind sie das? Das geht meines Erachtens aus dem geposteten Vertragsausschnitt nicht hervor.
Und: Das funktioniert so natürlich nur dann, wenn vorheriger Grundstückseigentümer = Leitungseigentümer. Schließlich kann man schlecht verkaufen, was einem nicht gehört.
Außerdem: Meine Familie hat vor einigen Jahren ein größeres Grundstück erworben, über das eine Niederspannungsleitung verläuft. Wortlaut im Vertrag gleicht quasi dem Wortlaut von TE, nur das das Wörtchen "stillgelegt" sowie der Hinweis zur eigenmächtigen Leitungsentfernung fehlt.
Deiner Argumentation folgend würde uns das zum Leitungseigentümer machen? (keine DBK, da über NAV gesichert)