Amtliche Vermessung, Technische Vermessung, Fragenrunde

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Niels2201

Moin,

ich wollte hier einmal die Möglichkeit die Möglichkeit geben Fragen zum Thema Vermessung zu stellen, die euch unter den Nägeln brennen.

Erstmal zu mir: Ich 21 Jahre jung und gelernter Vermessungstechniker, und arbeite in einem großen Vermessungsbüro (ca. 50 MitarbeiterInnen) das alles anbietet was in der Vermessung anfällt (Amtliche Vermessung, Technische Vermessung, Luftbilder, etc.)

Ich versuche die Fragen so gut es geht zu beantworten, da gerade die Amtliche Vermessung Ländersache ist, und ich nicht in allen 16 Vermessungsgesetzen drin stecke.

Vielleicht kommt ja die eine oder andere Frage zusammen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Tolentino

Tolentino

erstmal Danke, für dein Angebot, finde ich echt super.
Meine Frage:
Muss ich jegliches Gebäude, was ich auf meinem Grundstück errichte einmessen lassen? Also für mein Einfamilienhaus war der Vermesser jetzt da.
Aber wenn ich nächstes Jahr nen Carport und Schuppen errichte, muss ich dann erneut einen Vermesser kommen lassen?
 
N

Niels2201

uss ich jegliches Gebäude, was ich auf meinem Grundstück errichte einmessen lassen?
In der Regel ja! Außnahmen bestätigen in diesem Fall die Regel. Für Nebengebäude wie in deinem Fall, gelten in jedem Bundesland andere Regeln ab wann ein Gebäude einzumessen ist. Soweit ich weiß werden z.B. in NRW keine Nebengebäude mehr eingemessen. In Niedersachsen aber z.B. ab 20 Quadratmeter ist ein Gebäude einzumessen. Für Berlin habe ich jetzt auf die Schnelle nichts gefunden. Mein Tipp: Lass die Aufforderung das Gebäude einmessen zu lassen auf dich zukommen. Habe es schon erlebt das Leute schon 20 Jahre unter dem Radar geflogen sind, bis sie aufgefordert worden sind ihr NEBENGEBÄUDE einmessen zu lassen. Bei Wohnhäusern dauert das in der Regel nicht so lange bis die Aufforderung kommt, wenn die Gebäudevermessung nicht sogar schon beim Lageplan mit beauftragt wurde. Lange Rede kurzer Sinn: Aufforderung kommen lassen und dann den Auftrag zur Einmessung vergeben. Nur dann sollte man es auch tun. (Sonst wird von Amts wegen eingemessen und du kannst nicht bestimmen wer das Gebäude einmisst.)
 
11ant

11ant

(Sonst wird von Amts wegen eingemessen und du kannst nicht bestimmen wer das Gebäude einmisst.)
Sollte ich das denn bestimmen wollen ? - das Ergebnis der Vermessung sollte bei Vermesser Meier und Vermesser Müller doch identisch sein, und die Gebühren erwarte ich ebenfalls bei vorgeschriebenen Einmessungen nicht unterschiedlich (?)
 
N

Niels2201

Sollte ich das denn bestimmen wollen ?
Einige wollen das tatsächlich, weil sie irgendwann mal vor 20 Jahren gute Erfahrungen mit diesem Büro gemacht haben wiederum andere wollen auf keinen Fall das die Behörde das Gebäude einmisst. Wiederum anderen ist es völlig egal wer das Gebäude einmisst und vergeben den Auftrag z.B. an uns weil wir in der Liste ganz oben sind. (Bei der Aufforderung liegt eine Liste bei mit den nächsten Vermessungsstellen die dem Messort am nächsten sind.)


das Ergebnis der Vermessung sollte bei Vermesser Meier und Vermesser Müller doch identisch sein
Das sollte es sein, ja. Das ist es in der Regel auch. Ich habe aber auch schon Dinger von Kollegen aus anderen Büros gesehen, da habe ich nur gedacht wie das vom Katasteramt übernommen werden konnte. Das ist aber die Ausnahme. Dazu muss aber gesagt werden das das meiste wo man sich denkt: Wie konnte das übernommen werden? Holzkataster (Carports, Schuppen etc.) ist. Ein normales Wohnhaus wäre so nicht übernommen worden. Für Holzkataster gelten meistens geringere Anforderungen zum einmessen.

und die Gebühren erwarte ich ebenfalls bei vorgeschriebenen Einmessungen nicht unterschiedlich (?)
Das ist auch so! Da muss sich penibel daran gehalten werden. Gab Mal vor etlichen Jahren einen Kollegen der dabei geschummelt hat, soweit ich mich richtig erinnere war er dann seine Bestellung los!
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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