Ich als Laie habe mir noch mal die vollständigen Unterlagen angeschaut. Die angezogene Höhe (5,85m) aus der Ablehnung ist aus dem Abstandsflächenplan - ist dieser dafür maßgeblich? Erlaubt sind max. 5,5m Wandhöhe. Nach meiner laienhaften Meinung ist die Wandhöhe des Anbaus nicht höher als die des Bestandes 5,30m) außer die Aufschüttung, Bodenplatte etc. zählen mit. Natürlich passiert sowas Freitags :-(
Ich weiß das ich hier keine Rechsberatung bekomme aber vielleicht hat der ein oder andere ja ähnliche Erfahrungen gemacht...