H
henning181
Hallo, ich denke hier hilft am Ende das Baugesetzbuch. Hätte man sich hier auf das damalige Angebot mit richtiger Angebotsnummer berufen und die Türen geliefert bekommen, so hätte die Möglichkeit bestanden die Zahlung der Preissteigerung zu verweigern.Die rechtliche Grundlage ist, dass du ohne Angebot mündlich bestellt hast. Also:
Spannender wäre die Frage, was passiert wäre, hättest du schriftlich das konkrete abgelaufene Angebot 12345 bestellt und der Handwerker hätte wortlos geliefert, ohne auf die Mehrkosten hinzuweisen. Dann hätte der Handwerker womöglich ein altes Angebot akzeptiert, wobei er rechtlich trotzdem eine höhere Rechnung hätte stellen können. Aber so spannend das auch wäre, nicht deine Situation.
Denn du hättest nach Ablauf des Angebotes, wiederum Dan Angebot gemacht die Türen für den alten Preis zu kaufen. Was der Lieferant ja ablehnen kann und dir ein neues Angebot macht.
Gruß