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stud_thomas
Wir haben eine ähnliche Situation (KfW 55 beantragt / alter Tilgungszuschuss i.H.v. 5.000,-). Nun, bevor der Bau losgeht und wir uns noch eine Photovoltaik-Anlage inkl. Speicherbatterie zulegen wollen, erfüllen wir andere Bedingungen...
Kann ich nach Kreditzusage in eine andere Förderstufe wechseln?
Ja:
Die neue Zusage erfolgt zu den dann aktuellen Produktbestimmungen und Konditionen (u. a. Zinssatz- und Tilgungszuschusshöhe).
Für abgerufene Darlehensbeträge oder wenn die Regelungen zum Vorhabensbeginn nicht mehr eingehalten werden, ist:
Bedeutet dies etwa, dass man doch eine Chance zum Wechsel hat?
Kann ich nach Kreditzusage in eine andere Förderstufe wechseln?
Ja:
- für noch nicht abgerufene Darlehensbeträge, wenn
- die Regelungen zum Vorhabensbeginn weiterhin eingehalten werden (vergleiche Frage: Wann kann ich mit den Baumaßnahmen beginnen?).
Die neue Zusage erfolgt zu den dann aktuellen Produktbestimmungen und Konditionen (u. a. Zinssatz- und Tilgungszuschusshöhe).
Für abgerufene Darlehensbeträge oder wenn die Regelungen zum Vorhabensbeginn nicht mehr eingehalten werden, ist:
- ein Wechsel in eine höhere Förderstufe (z. B. vom KfW-Effizienzhaus 55 zum KfW-Effizienzhaus 40) nicht mehr möglich.
- für einen Wechsel in eine niedrigere Förderstufe (z. B. vom KfW-Effizienzhaus 40 zum KfW-Effizienzhaus 55) eine mindestens dem ursprünglichen Merkblatt technisch entsprechende "Bestätigung zum Antrag (BZA)" einzureichen. Der Verwendungszweck, die Höhe des Tilgungszuschusses und, sofern erforderlich, die Höhe des Zinssatzes sowie der Förderhöchstbetrag werden auf Basis der ursprünglichen Produktbestimmungen angepasst.
Zum KfW Effizienzhaus 70 kann ein Wechsel nur für Zusagen mit dem Antragseingang bis 31.03.2016 erfolgen.
Bedeutet dies etwa, dass man doch eine Chance zum Wechsel hat?