Anschlussfinanzierung unter diesen Bedingungen möglich?

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Myrna_Loy

Es kommt sicher auch darauf an, um welche Region es sich handelt. Mancherorts findet man schlicht keine Mietwohnungen und die Kinder komplett aus ihrem sozialen Umfeld in einer Scheidungssituation zu reißen ist nicht ohne Risiken. Ließe sich in das Haus eine Einliegerwohnung zB integrieren? Oder die Immobilie in ein zwei Parteien Haus aufteilen?
 
H

HilfeHilfe

Es kommt sicher auch darauf an, um welche Region es sich handelt. Mancherorts findet man schlicht keine Mietwohnungen und die Kinder komplett aus ihrem sozialen Umfeld in einer Scheidungssituation zu reißen ist nicht ohne Risiken. Ließe sich in das Haus eine Einliegerwohnung zB integrieren? Oder die Immobilie in ein zwei Parteien Haus aufteilen?
Wir sprechen von einem
3 Personen Haushalt … sollte machbar sein !
 
C

CJhome20

Danke auch für diese Ideen / Anregungen. Emotionen und Themen außerhalb der Finanzierung hatte ich bewusst weggelassen.
Herr X ist bei dem Thema mit Frau X auch sehr sachlich. Frau X sehr emotional.

Das Haus lässt sich nicht in weitere Parteien teilen.
Das Umfeld für einen Verkauf kann als sehr gut bezeichnet werden. DE Zentral, Städte und Großstadt in wenigen Minuten erreichbar, Infrastrukturanbindung optimal. Darauf sitzen bleiben wir man nicht lange.
Das Umfeld bietet ebenfalls sehr viele Möglichkeiten. Neue Wohngebiete für Miet- und Kaufobjekte (sowohl Einfamilienhaus als auch ETW) in Hülle und Fülle.
Zumal das Startkapital für Frau X, wenn zum prognostizierten Preis verkauft wird, auch nicht ohne ist.
Viele kommen vermutlich nur verschuldet oder +-0 aus so einer Situation raus.
Der Bau damals fußte ja auf guten finanziellen Grundbedingungen. Aber nicht immer läuft alles nach Plan, und dann braucht’s halt einen neuen シ
 
tomtom79

tomtom79

Wir sprechen von einem
3 Personen Haushalt … sollte machbar sein !
Genau das ist bei uns in der Region der Gau.. Frau alleinerziehend und 2 Kinder vermutlich noch ein Hund oder Katze dann kannst rennen.

Wobei für 1000 Euro kalt schon was gutes bekommen kannst. Aber dann doch lieber das Haus behalten.
 
M

Maschi33

Genau das ist bei uns in der Region der Gau.. Frau alleinerziehend und 2 Kinder vermutlich noch ein Hund oder Katze dann kannst rennen.

Wobei für 1000 Euro kalt schon was gutes bekommen kannst. Aber dann doch lieber das Haus behalten.
Natürlich würde man lieber das Haus behalten. Ich würde auch lieber einen schönen Porsche fahren, das Geld reicht aber leider nur für einen Vertreter-BMW. Das muss man sich eben eingestehen.

Im Falle der EX-Frau reicht das Geld dann eben maximal für eine ETW. Ich finde so eine Erwartungshaltung ehrlich gesagt auch etwas befremdlich, mit einem absolut durchschnittlichen Einkommen zu meinen, man könnte alleine so ein teures Einfamilienhaus finanzieren. Naja, mit dem Unterhalt vom EX passt das ja schon irgendwie… Na klasse.
 
Tassimat

Tassimat

Herr X ist bei dem Thema mit Frau X auch sehr sachlich. Frau X sehr emotional.
Sachlichkeit auf zumindest einer Seite ist schonmal ein guter Anfrang. Bei allem Verständnis für was auch immer passiert ist, wird es Frau X auch schaffen, auf die sachliche Ebene zu kommen? Das wird entweder für den Verkauf oder für alternative Lösungen erforderlich sein.

Du hast ja ein paar Optionen genannt. Welche von diesen will denn Herr X:
1. Er steigt wieder mit in einen Darlehens-Vertrag ein, z.B. als Bürge. Frau X müsste dann ein Darlehen i.H.v. 340.000 € aufnehmen.
2. Stundung oder verzichtet auf 100.000 €. Auch für diesen Fall müsste Frau X dann ein Darlehen i.H.v. 340.000 € aufnehmen.
3. Er besteht auf 100.000 € Auszahlung, was Frau X dazu bringt eine Finanzierung i.H.v. 440.000 € aufnehmen zu müssen.
Eigentlich bin ich für saubere Trennung. Immer. Also Option 3 mit der Auszahlung. Klare Sache.

Option 4 wäre, der Mann kauft von der Frau entsprechende Anteile oder sogar das ganze Haus ab. Wäre sowas im Ansatz überhaupt denkbar für die Beteiligten? Aber sobald eine Partei vorbehalte hat, egal welcher sachlicher oder emotionaler Natur, dann bleibt nur die sofortige Aufteilung, Auszahlung und vermutlich der Verkauf.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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