J
Jolo200000
Guten Tag,
ich habe folgendes Problem:
Wir wollen demnächst bauen- Bauantrag wird derzeit in der Endphase bearbeitet.
Bezüglich der Baustellenzufahrt habe ich mich 2x mit den zuständigen Personen besprochen und hier
schien es nach mündlicher Auskunft kein Problem zu sein, eine Baustellenzufahrt zu errichten.
Jetzt habe ich mich heute über die Ablehnung gewundert:
Die Begründung lautet, dass die Straße vor 2 Jahren von Grund erneuert wurde und die bauausführende Firma
verpflichtet wurde die Gewährleistung für Gehweg und Straße bis 2027 zu übernehmen. "Somit kann die Stadt
keine Genehmigung für die Errichtung der Zufahrten erteilen."
Hat jemand sowas schonmal gehört?
ich habe folgendes Problem:
Wir wollen demnächst bauen- Bauantrag wird derzeit in der Endphase bearbeitet.
Bezüglich der Baustellenzufahrt habe ich mich 2x mit den zuständigen Personen besprochen und hier
schien es nach mündlicher Auskunft kein Problem zu sein, eine Baustellenzufahrt zu errichten.
Jetzt habe ich mich heute über die Ablehnung gewundert:
Die Begründung lautet, dass die Straße vor 2 Jahren von Grund erneuert wurde und die bauausführende Firma
verpflichtet wurde die Gewährleistung für Gehweg und Straße bis 2027 zu übernehmen. "Somit kann die Stadt
keine Genehmigung für die Errichtung der Zufahrten erteilen."
Hat jemand sowas schonmal gehört?