B
Bauexperte
Wenn das stimmt, was Du schreibst, hältst Du den Bebauungsplan gerade nicht ein, wenn Du Dein BV an den Bestand anpasst.Wir möchten uns "nur" an das Nachbarhaus angleichen. Den Bebauungsplan halten wir logischerweise ein.
Imho ausschließlich der finanzielle Nachteil für euch - dennoch hängt es einzig am zuständige(n) MitarbeiterIN, bzw. dessen Ressortleitung. Also sie/ihn so behandeln, wie ihr empfangen werden wollt ;)Welche Argumente habe ich um die Befreiung der Vollgeschossigkeit zu erreichen? Wir werden uns ja demnächst mit dem Bauamt und der Stadt zusammen setzen.
Liebe Grüsse, Bauexperte