Anzahl der Wohneinheiten lt. Baugesetzbuch

4,80 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Anzahl der Wohneinheiten lt. Baugesetzbuch
>> Zum 1. Beitrag <<

Y

ypg

...Paragraph 9 Abs. 8 Baugesetzbuch
...Anzahl der Wohneinheiten

Die Anzahl der Wohneinheiten wird bei Einzelhäusern auf Max. 2 Wohneinheiten festgesetzt und dient der Erhaltung des Einfamilienhaus Charakters im Siedlungsgebiet.Die Begrenzung der Wohnungszahl je Wohngebäude soll insbesondere die Entstehung von Mehrfamilienhäuser im Blockinnenbereich verhindern.
Zur Erinnerung habe ich noch mal den Eingangspost beigefügt.
Denn ich frage mich gerade, ob Deine Antwort Dein Ernst ist.
 
T

toxicmolotof

Und ich sagte relativ weit vorne (bevor @Bauexperte es aussprach) dass ich wüsste wie ich ein Drei-Generationen-Haus auf dem Papier wie zwei Wohneinheiten aussehen lassen würde. Also ganz im Rahmen der legalen Möglichkeiten natürlich. Es geht hier sicherlich nicht um das typische Mehrfamilienhaus.

Im Übrigen schaffen es unsere Nachbarn mit vier Personen (2WE) auf 7 Fahrzeuge. Wie die sich das leisten können steht auf einem anderen Blatt, ich freue mich aber für die.
 
S

Sebastian79

Wir haben auf unserem Grundstück für 8 Fahrzeuge Stellfläche - knapp 520 qm² - das geht alles, stört keinen und ich bin sehr froh, diese zu haben (bzw, irgendwann mal haben zu können). Das parken an der Straße find ich immer sehr ätzend...

In Münster ist die Parksituation leider sehr katastrophal - da sagt aber keiner was, weil hier fast nur Fahrradsoldaten unterwegs sind.
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3119 Themen mit insgesamt 42214 Beiträgen
Oben