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Vergiss es. Der TE hat offenbarDas ist wie mit der Erziehung von Kindern: Du kannst nur Konsequenzen oder Strafen androhen, wenn du auch gewillt bist es durchzuziehen. Für deinen Architekten heißt das natürlich, den abzusägen, wenn die Frist verstreicht. Sonst machst du dich total zur Lachnummer und in sechs weiteren Monaten ist immer noch nichts passiert. Aber eine volle Rechnung kriegst du dann trotzdem, weil mit dir kann man es ja machen (überspitzt ausgedrückt).
Wie wäre es mit:
"Vielen Dank für den bisherigen Enwurf, ich habe folgende Änderungswünsche, bitte arbeiten Sie diese bis zum 10. Oktober ein, damit die Einreichung bei der Stadt am ... erfolgen kann. Eine weitere Verschiebung ist nicht hinnehmbar und wird als fristlose Kündigung des Vertrags durch sie als Auftragnehmer verstanden. In diesem Falle behalten wir uns zusätzlich vor Schadenersatz auf Grund der nichterfüllung des Vertrags zu fordern."
satte achtzehnmal ohne eine Rüge mit Androhung, aufgrund der Arbeitsverweigerung auf Nichterfüllung zu erkennen, sich veräppeln lassen. Dieser Gesichtsverlust ist nie und nimmer mehr heilbar. Den offenbar "formlos, fristlos, fruchtlos" formulierten Vertrag nachträglich zu ergänzen, die Erfüllung der Ergänzung mit einer Frist zu versehen und so weiter halte ich für unendlich hoffnungslos. Wenn der Vertrag theoretisch am Sankt Nimmerleinstag erfüllt werden kann, wird der Architekt für seine Bemühungen eine Honorierung nach Vergütungstabelle fordern und damit auch durchkommen. Kündigen läßt sich der Vertrag wohl, aber mit der Folge der Vollabschreibung des Lehrgeldes.Es waren nur so viel Termine, weil es ständig zu Verschiebungen gekommen ist. Also insgesammt hat es 3 Treffen gegeben für die es 21 Termine gegeben hat.
Allerdings: bis zum Gegenbeweis glaube ich nicht, daß so viel Aneinandervorbei(nicht)handeln auf einseitige Kommunikationsmängel zurückführbar sein kann.