Architekt mit Festpreis und später GU

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Zuletzt aktualisiert 15.01.2025
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H

HamoDE

Also wir haben vorhin mit einem Bauherren telefoniert und uns den Ablauf mit Architekt A und GU angehört.

Es war so, dass die Bauherren mit den Plänen (Maßstab 1:100) zu verschiedenen GUs gegangen sind und sich einen Preis haben geben lassen. Dafür wurden von den GUs bestimmte Durchschnittspreise auf die Einzelpositionen (Klinker, Fliesen etc) für den m²-Preis herangezogen und das war dann der Angebotspreis.

Die Bauherren haben sich dann für einen GU entschieden und sich erneut mit diesem hingesetzt und die Einzelpositionen tatsächlich ausgesucht. Dafür mussten Sie diverse Firmen/Händler aufsuchen mit denen der GU zusammenarbeitet. Nach der Komplettauswahl wurde der Preis für das Haus festgelegt.

Eine externe Bauleistungsbeschreibung-Prüfung hat es nicht gegeben. Hat sich alles gut angehört...
Einen externen Sachverständigen gibt es ebenfalls nicht, die Bauherren verlassen sich auf den GU und dessen Mitarbeiter.

Der Einzug findet Ende des Jahres statt, aktuell gibt es noch keine Probleme oder sonstige Diskussionen
Aber ohne Sachverständigen findet man vermutlich als absoluter Laie auch keine Probleme bzw. Fehler.

Mehrkosten sind aktuell auch noch keine angefallen. Aber die Schlussrechnung folgt natürlich noch. Ob da noch etwas darauf kommt ist den Bauherren derzeit nicht bewusst/bekannt. Bisher so der O-Ton hat sich der GU bei jedem Bau in diesem Baugebiet an seinen Anfangspreis gehalten.


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Sollte ich dieses Vorgehen einem versierten Bauexperten schildern um so bauen zu wollen, dann dürfte ich mir vermutlich einiges an Gelächter anhören, gepaart mit der Frage ob ich noch alle Tassen im Schrank habe... Das wäre meine persönliche Schlussfolgerung nachdem ich mich durch etliche Ratschläge und Bauabläufe gelesen habe..

Alternativ ist dieser GU der Engel unter allen GUs und arbeitet ausschließlich zu Gunsten des Bauherren und nicht seines eigenen Geldbeutels..
 
Z

Zaba12

Ich verstehe jetzt nicht wo du bei Variante A ein Problem siehst? Ob du mit einem eigenen Architekten die Vorplanung machst oder der GU dir einen Architekten stellt ist total egal. Frei geplant ist Frei geplant. Egal ob durch deinen oder seinen Architekten. Ich habe eine Ausführungsplanung gerade vor mir liegen, für ein Einfamilienhaus ist das kein großer Zauber.
Ich gehe jede Wette ein, dass der GU Dir die Ausführungsplanung erst aushändigt, wenn der Bau steht

Die werden dich fragen was und wo alles hin soll (Sanitär, Leitungen, Heizung, etc.) und wie die Fenster und Türen zu öffnen sind und dann arbeiten die auf Basis der vorhanden Erfahrung.

Bei Bürokaufleuten die auf Handwerker umgeschult haben, hilft dir auch keine Ausführungsplanung.

Ich glaube du hast da einfach die falsche Vorstellung vom Bau.

Und zur Entspannung ein kleines Beispiel
architekt-mit-festpreis-und-spaeter-gu-224787-1.jpeg
 
Zuletzt bearbeitet:
11ant

11ant

Und Architekt A fährt ja nicht raus auf die Baustelle. Macht lediglich die Zeichnung und lässt diese dann genehmigen. Der Rest wird dann aus Eigenregie oder vom GU übernommen.
Dieser "Rest" ist aber das, wofür der Architekt in der Hauptsache gebraucht wird. Nach Genehmigungsplänen kann man nichts bauen, die taugen zur Ausführungsinterpretation nicht, das sind reine bildhafte Vorschriftbeinhaltungsnachweise. Ausführungspläne braucht man, und damit sie auch gelesen werden, braucht man den Bauleiter. Sonst bekommt Ihr am Ende das Haus vom Nikolaus nach der Methode schon immer so. Ausführungspläne korrekt von den Gedanken hinter den Entwurfszeichnungen abzuleiten, "bedingt" praktisch, daß beide den gleichen Vater haben. Sonst wird das nichts.

Natürlich kann man nur mit Entwurfs- / Genehmigungszeichnungen zum GU kommen. Aber dann baut der eben eine Schlendrian-Interpretation davon.

Für Ausschreibungen dienen die Ausführungspläne übrigens nicht als Grundlage, sondern nur als Anlage. Ausschreibungsunterlagen entstehen durch Kombination der Bauleistungsbeschreibung mit den konkreten Maßen des zu bauenden Entwurfes. Auch hier ist wieder gleiche Vaterschaft hilfreich. Bauleistungsbeschreibung, die den Bauherren nicht übervorteilen, werden am besten von einem für ihn parteiischen Planer verzapft. Alles andere ist Kokolores (den man verputzen kann, dann siehts keiner - oder vielleicht doch ?).
 
Zuletzt aktualisiert 15.01.2025
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