Man muss nicht "komplett" bauvorlageberechtigt sein, um die einfacheren Sachen zu unterschreiben (in BY Gebäudeklassen 1-3 bis 3 Wohnungen, in BW ein Vollgeschoss bis 150 m2). Es genugt wenn man ein geprüfter Techniker der Richtung Bautechnik ist oder Handwerkmeister.