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Die StVO erwartet einen Anhalteweg von 0 cmGestern hatten wir eine interessante Diskussion mit Freunden, die den Hausbau mittlerweile abgebrochen haben, weil sie daran verzweifelt sind. [...] Als Bauherr kann man doch nicht alles nachprüfen?
Als Eigenvergeber werden sie in Vorlage treten und den Architekten bzw. seine Berufshaftpflicht in Regress nehmen müssen. Allerdings hat der Verklinkerer den Schaden des zu viel besorgten Materials und des wohl für das größere Auftragsvolumen günstiger kalkulierten Gewinns pro Kubikmeter - hingegen die Arbeit für die Differenz auch nicht leisten müssen.
Stutzig macht mich Deine Einleitung: wollen die Freunde das fertig verklinkerte Haus nun danach nicht bezugsfertig weiterbauen ? ? ?