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MrsAndMr
Hallo,
ich würde mich freuen, von euch eine Einschätzung / Erfahrungen zu folgender Situation zu bekommen:
- Ein Architekt hat ein Hang-Grundstück mit Altbau aus den 60ern gekauft, den Altbau bis auf das Sockelgeschoss abgerissen und darauf einen Neubau errichtet; da das neue Haus auch etwas größer ist, wurden zusätzliche Streifenfundamente nach Statik neu errichtet (formal war das BV damit ein Umbau und Sanierung Einfamilienhaus)
- Der Architekt hat das Haus eigentlich für sich selbst geplant und gebaut (d.h. Architekt = Bauherr), da es jedoch während des Baus zur Scheidung kam, soll das Haus nun doch verkauft werden; d.h. der Architekt tritt jetzt als Verkäufer auf
- Wir interessieren uns für den Kauf, jedoch hat der Verkäufer nun mitgeteilt, dass er im Notarvertrag verankern möchte, dass er nicht als Architekt des Hauses mit entsprechender Architektenhaftung (30 Jahre) haften möchte; diese Haftung/Gewährleistung soll explizit ausgeschlossen werden
Gibt es an dieser Vorgehensweise etwas zu bemängeln oder ist das "typisches Vorgehen"? Uns als unerfahrene Kaufinteressenten hat diese Aussage erstmal verunsichert, im Sinne von "Stimmt mit dem Haus wohl etwas nicht?".
Vielen Dank vorab für jede Einschätzung!
ich würde mich freuen, von euch eine Einschätzung / Erfahrungen zu folgender Situation zu bekommen:
- Ein Architekt hat ein Hang-Grundstück mit Altbau aus den 60ern gekauft, den Altbau bis auf das Sockelgeschoss abgerissen und darauf einen Neubau errichtet; da das neue Haus auch etwas größer ist, wurden zusätzliche Streifenfundamente nach Statik neu errichtet (formal war das BV damit ein Umbau und Sanierung Einfamilienhaus)
- Der Architekt hat das Haus eigentlich für sich selbst geplant und gebaut (d.h. Architekt = Bauherr), da es jedoch während des Baus zur Scheidung kam, soll das Haus nun doch verkauft werden; d.h. der Architekt tritt jetzt als Verkäufer auf
- Wir interessieren uns für den Kauf, jedoch hat der Verkäufer nun mitgeteilt, dass er im Notarvertrag verankern möchte, dass er nicht als Architekt des Hauses mit entsprechender Architektenhaftung (30 Jahre) haften möchte; diese Haftung/Gewährleistung soll explizit ausgeschlossen werden
Gibt es an dieser Vorgehensweise etwas zu bemängeln oder ist das "typisches Vorgehen"? Uns als unerfahrene Kaufinteressenten hat diese Aussage erstmal verunsichert, im Sinne von "Stimmt mit dem Haus wohl etwas nicht?".
Vielen Dank vorab für jede Einschätzung!