Architekt, Vertrag nach HOAI 2013 - verweigert Leistungserbringung

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Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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Z

Zaba12

Ich hab auch noch ein paar Rechnungen zu begleichen, darf ich Dir die schicken!?

Nä sorry mir reicht es, ich kann dich nicht erst nehmen.

Geschieht Dir alles gerade zurecht, hast Dich selbst da reingebracht, jetzt musst Du Lehrgeld zahlen. Es gibt halt Menschen die sowas nur auf die harte Tour lernen.

Hast Opa ohne Dich zu informieren das doppelte an Honorar zugesagt und dann einfach jede Rechnung sehenden Auges, gegen jede Vernunft bezahlt. Glückwunsch!

Bin hier raus, schönes Wochenende.
 
sichtbeton82

sichtbeton82

Ich nehme das mit dem rationell und der Objektivität zurück . Ich weiß, man denkt, wenn ich jemanden beauftrage, dass alles ordnungsgemäß ausgeführt wird. Gerade wenn man nach HOAI "Apothekenpreise" zahlt, und dann auch nochmals überteuert. Aber Verlass ist leider kaum noch darauf, vor allem wohl, um so städtischer es wird.

Spätestens nach dem zweiten unentschuldigten Fehlen hätte man den Honorarvertrag auflösen müssen.

Es scheint aber auch irgendwie alles schief zu laufen, erinnert an Hotzenplotz. Die Bausumme scheint vollkommen überzogen, das Honorar scheint zu hoch. Irgendwie alles unglaublich. Aber ggf.. gute Karten für dich, bzw. deinen Anwalt, da man schon auf Verstoss gegen die guten Sitten plädieren kann.

Auch auf das Verhältnis deiner Rechnungssummen zu den jeweiligen Leistungsphasen finde ich keinen Reim. Das passt irgendwie nicht zum prozentualen Verhältnis der HOAI.:

1. Rechnung, 10/2016, 6.200 €
„bisher erbrachte Planungsleistung, Vorentwurf“

2. Rechnung Architekt, 11/2016, 10.000 €
„Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung“

Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) 2 %
Leistungsphase 2 (Vorplanung) 7 %
Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) 15 %
Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) für Gebäude 3 % für Innenräume 2 %

Rechnung 1 entspricht einem Gesamthonorar von entweder 88.500 EUR (wenn damit nur Leistungsphase 2 gemeint ist mit 7%) oder 68.900 EUR (wenn damit Leistungsphase 1+2 gemeint sind mit 9%)

Rechnung 2 entspricht einem Gesamthonorar von entweder 55.500 EUR (wenn damit 3+4 gemeint sind mit 18%).
 
S

stephan.l

@sichtbeton82, aufgrund der positiven Erfahrungen mit meinem Nachbarn hatte ich zunächst volles Vertrauen. Es war auch ein anderer Architekt da, der nur gesagt hat "neu tapezieren dürfen Sie hier, aber sonst gar nichts". Gemessen daran habe ich jetzt eine Baugenehmigung, die kaum zu erhalten war. Daran maß sich zunächst meine Bereitschaft zu zahlen. Als der Architekt dann aber mit ziemlich unkonkreten Rechnungen immer öfter ankam, bat ich ihn sein Honorar nach HOAI genau vorzurechnen und zu begrenzen. Das ist wohl alles recht hoch, aber dafür sollte ich auch - ohne mich große kümmern zu müssen - ein fix & fertiges Haus bekommen. Da ich beruflich sehr eingespannt bin, war es genau das, was ich wollte. Erst nach dem Baustopp bin ich aufgewacht. Insofern muß ich mir das, was Zaba12 oben sagt, wohl auch gefallen lassen.

Aber Danke nochmals für diese Aufschlüsselung. Da er jetzt - weil ich ihm freundlich mitgeteilt habe, daß ich die Rechnung zunächst prüfen lassen würde - die Leistung verweigert, habe ich einen wichtigen Grund um zu kündigen. Der Tipp mit Verstoss gegen die guten Sitten klingt auch gut.
 
L

Lumpi_LE

Welch ein Blödsinn!
Ich hab doch einige Erfahrung mit ü70 Leuten am Bau. Du auch?
Mit wenigen Ausnahmen leben die in ihrer eigenen Welt, in welche das Digitalzeitalter keinen Einzug erhalten hat.
Nichts gegen die Erfahrung und das Wissen, aber die praktische Umsetzung funktioniert einfach nicht mehr.
 
sichtbeton82

sichtbeton82

Gut, dass du so gefasst reagierst. Es bringt auch nichts auf dem Geschehenen weiter rumzuhacken. Das Kind ist in den Brunnen gefallen. Kann es vollkommen nachvollziehen, dass du mit größten Vertrauen gestartet bist. Die persönliche Empfehlung ist in meinen Augen eine super Lösung. Auch, dass du dich auf seine Leistung verlassen hast ist legitim. Aber noch mal zur Warnung an andere, die kurz vor solchen Entscheidungen stehen. Alles prüfen, erscheint es auch noch so sicher und vertrauenswürdig.

Mir ist auch klar, dass man oft durch Beruf, Kinder, Eltern, Entfernungen so eingeschränkt ist, dass eine Prüfung nicht erfolgen kann. Dafür bietet sich dann aber auch ein solches Forum um eigene Vorgehensweisen zu hinterfragen.

Ich drück die Daumen, dass du aus der Sache noch sauber rauskommst. Das mit dem Verstoss gegen die guten Sitten nicht ganz für voll nehmen, war etwas überspitzt.
 
Dr Hix

Dr Hix

Gemessen daran habe ich jetzt eine Baugenehmigung, die kaum zu erhalten war.
Die Verhandlung mit den zuständigen Behörden ob der Genehmigungsfähigkeit deines Bauvorhabens ist eigentlich eine Grundleistung der Leistungsphase 4. Sollten diese sich im Einzelfall als besonders umfangreich/schwierig gestalten, wäre das im Rahmen einer "besonderen Leistung" zusätzlich zu vergüten.
Dies sollte aber dann auch separat ausgewiesen und abgerechnet werden und nicht als Legitimation für eine ansonsten völlig überzogene Honorierung über alle Leistungsphasen herhalten müssen.
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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