Architektenhonorar (Festpreis, Rabatt)

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A

Aloadihoa

Hallo,

ein Architekt hat mir vor längerem im Erstgespräch die Kosten für einen Neubau auf 250.000€ geschätzt und auf Basis dieser Summe ein Angebot für alle Leistungsphasen nach HOAI3, Mindestsatz 0% gemacht.

Ein Jahr später haben wir uns noch mal getroffen und laut ihm gilt das Angebot noch und zwar als Festpreis. Beauftrage ich Leistungsphase 1-5 bekomme ich 10% Rabatt, bei Beauftragung Leistungsphase 1-9 sogar 20%.

Wenn ich das richtig verstanden habe, darf er das gar nicht. Jegliche schriftliche Vereinbarung über ein Festpreis-Honorar wäre im Zweifel unwirksam, oder?
 
N

nordanney

M.W. darf ein Pauschalhonorar vereinbart werden, wenn es sich im Rahmen der Mindest- bzw. Höchstsätze bewegt.
 
A

Aloadihoa

Ok dann ist der Festpreis in Ordnung, aber durch die Rabatte wird der Mindestsatz unterschritten. Gut ich wäre blöd darauf zu bestehen keinen Rabatt zu bekommen.
 
M

merlin83

Mindesthonorare werden derzeit überprüft ob zulässig. Ich denke nicht, dass der Architekt eine Chance hat, über der schriftlich vereinbarten Summe abzurechnen.
 
S

SirSydom

da irrst du Merlin. Die HOAI schlägt in dem Fall wahrscheinlich die vertragliche Vereinbarung.
Wenn sich der Bauherr mit Unwissen über die Tatsache rausreden kann mag es vielleicht durchgehen, aber hier ist ja schön dokumentiert dass der Bauherr praktisch mit Anlauf ins offene Messer läuft.

Fazit: Wenn der Architekt ansonsten passt (vorsichtig, man kann auch mit Architekten ordentlich ins Klo langen, mir so passiert. Überleg mal warum der so billig anbietet, bei der Baukonjunktur?! Unter Mindestsatz.. ich hab selbst zum Mittelsatz nur wenige gefunden.) machen.
Worst-Case ist, dass doch der Mindestsatz abgerechnet wird und du zahlen musst. Ob du jetzt sicher auf die 20% Rabatt verzichtest oder später vielleicht - dann doch lieber später vielleicht, aber die € würde ich auf die Seite legen.
 
Zuletzt aktualisiert 16.01.2025
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