Architektenhonorar

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Zuletzt aktualisiert 15.11.2024
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K

Karsten 244

Moin,

und danke für das bisherige Feedback. Wir stehen in Kontakt mit jemanden, der Ing., Architekt und Energieberater ist, über 25 Jahre Erfahrung hat und auf seiner Homepage das managen von allen Sanierungsfällen anbietet.

Zu meinen Befürchtungen oder warum ich einen Architekten einschalten möchte: Wenn ich die Gewerke selbst einzeln vergeben würde, macht jede Unternehmung "ihren Job" und für z.B. evtl. Unstimmigkeiten, entstehende Kältebrücken, oder wenn der Dachüberstand nicht zur Fassadendämmung passt, oder...fühlt sich später keiner mehr verantwortlich.

Nochmals zurück zur Ausgangsfrage: Wie teuer ist bitte der Architekt in etwa ?

Gruß Karsten
 
B

Bauexperte

Hallo Karsten,

Nochmals zurück zur Ausgangsfrage: Wie teuer ist bitte der Architekt in etwa ?
Wie bereits gesagt, das kommt darauf an ...



In der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sind Mindest- und Höchstsätze für insgesamt neun verschiedene Leistungsphasen festgeschrieben. Diese sind auch nach Schwierigkeitsgrad (Honorarzonen) einer Bauleistung gestaffelt:
  • Grundlagenermittlung - ca. 3%
  • Vorplanung - ca. 7%
  • Entwurfsplanung - ca. 11%
  • Genehmigungsplanung -ca. 6%
  • Ausführungsplanung - ca. 25%
  • Vorbereitung der Vergabe - ca. 10%
  • Mitwirkung der Vergabe - ca. 4%
  • Objektüberwachung - ca. 30%
  • Objektbetreuung - ca. 3%
  • Dokumentation - ca. 3%
Das Architektenhonorar wird auf Grundlage der Baukosten ermittelt. Abweichend von den Honorarsätzen in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure kann vertraglich ein Extra-Honorar vereinbart werden. Zum Beispiel dann, wenn die vorausberechneten Baukosten unterschritten werden. Maximal 20 Prozent der eingesparten Summe kann der Architekt dann als Extra-Honorar verlangen.


Ein Architektenhonorar ist nicht frei verhandelbar, weil der Gesetzgeber wollte, dass der Wettbewerb über die Qualität und nicht über den Preis stattfindet.


Freundliche Grüße
 
K

KPS

Hallo @Karsten,

eine energetische Sanierung sollte auf jeden Fall sachverständig begleitet werden. Bei der angedachten Größenordnung macht es auch Sinn, über eine KfW-Sanierung nach zu denken. Dann wären Zuschüsse für die Sanierungsbegleitung selbst (bis 50%, maximal jedoch 2000 €) möglich.

Das ganze Vorhaben könnte z. B. aus 2 verschiedenen "Töpfen" bezuschusst werden, wenn eine Bafa-geförderte Vor-Ort-Beratung vorgeschaltet würde.

Der o.a. Architekt sollte Dir im Vorfeld (möglichst kostenlos) erklären, wie er sich den Gesamtablauf vorstellt, welche Leistungen er erbringen würde und was dies kostet. So wie er beschrieben wurde, ist er bestimmt der geeignete Fachmann für das Vorhaben.

Mit freundlichem Gruß aus Erfurt
Klaus-Peter Stieler
 
H

Haessel

Hallo zusammen
Habe vor mit meiner Frau zusammen ein Haus zu bauen. Sind uns aber auch noch nicht ganz im klaren darüber ob wir ein Fertighaus bauen sollen/wollen oder Stein auf Stein. Dafür wäre es gut zu wissen was man für einen Architekten ausgeben muss. Haben ca. vor 170.000 bis 200.000 auszugeben m

Wüsste gern ob die Honorarzonen auch für Neubauten gelten und wenn ja welche der Punkte man vom Architekten machen lassen sollte und für welche es kostengünstigere Alternativen gibt.
Danke für eure Hilfe Gruß Hässel
 
Zuletzt aktualisiert 15.11.2024
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