11ant
3.7 finde ich putzig: wenn das Haus teurer wird, möchte der Architekt auch mehr Honorar (?), anstatt mit seinem Honorar für den Budgetüberschreitungsschaden einzustehen (???)
Im übrigen macht die Schwärzung der Honorarhöhe wenig Sinn, sondern erschwert nur die Einschätzung, ob hier mit der Pauschalhonorierung überhaupt günstiger gefahren wird als nach Tabelle.
Im übrigen macht die Schwärzung der Honorarhöhe wenig Sinn, sondern erschwert nur die Einschätzung, ob hier mit der Pauschalhonorierung überhaupt günstiger gefahren wird als nach Tabelle.
Sich von einem Architekten bald wieder trennen zu können, scheint mir Dein persönliches Lieblingsthema zu sein. Darauf, daß man mit nicht mehr als den Genehmigungsplänen ein Haus nur bauen darf, aber nicht auch kann, hatte ich (Dich) bestimmt schon einmal ;-) hingewiesen. Mit dem freien Architekten nur bis einschließlich Leistungsphase 4 zu arbeiten, ist nicht Fisch und nicht Fleisch - da könnte man dann gleich den GU-Zeichenknecht genommen haben. Ein Architekt macht sich erst dann richtig bezahlt, wenn er in der zweiten Halbzeit (Leistungsphase 5 bis 8) noch derselbe ist. Man stelle sich vor, Mozart hätte Wagner-Opern dirigiert: das wäre eine Katzenmusik geworden. Das ist auf dem Bau nicht anders. Wenn Unsicherheit über das Taugen des Architekten und/oder die "Chemie" mit demselben besteht, ist ein Ausstieg nach Leistungsphase 4 (der hier so auch nicht vorgesehen ist !) viel zu spät.Wenn Du jetzt schon weisst dass du in Einzelvergabe bauen willst und der Architekt so arbeitet wie ihr es Euch vorstellt - kannste so machen....
Falls du die Möglichkeit eines GU Schlüsselfertigbau offen lassen willst oder falls du die Möglichkeit haben möchtest den Architekt loszuwerden - dann max. Leistungsphase 1-4 machen und mehr nur wenns dann passt...