hb-julia
Hallo,
auf einem Grundstück mit einem Bestandshaus soll ein weiteres Haus gebaut werden.
Für das Bestandshaus soll ein Darlehen zur Sanierung aufgenommen werden, für den Bau des zweiten Hauses steht ebenfalls ein Darlehen an.
Da das erste Haus möglichweise einmal verkauft werden soll, wäre es wichtig, auch im Grundbuch eine Unterscheidung zwischen den beiden Häusern vorzunehmen?
Ist dies nur möglich, indem man das Grundstück "teilt". (Wie ich hörte, würde dies Zeit in Anspruch nehmen und zudem recht kostenintensiv sein, sowohl in der Variante "Realteilung", wie auch bei sog. idealer Teilung - da hier eine Teilungserklärung erstellt werden müsste, mit hohen Kosten für den Notar.)
Zudem werden die verschiedenen Kreditgeber werden doch alle vermutlich im 1. Rang des Grundbuches stehen wollen, bzw. man müsste Abstriche bei der Finanzierung machen.
Geht es auch anders?
Wie lassen sich Hypothekendarlehen für die beiden Häuser im Grundbuch voneinander trennen?
Vielen Dank im voraus für jede professionelle Antwort,
- wenn möglich bitte mit Links zu Gesetzestexten o. ä.!
auf einem Grundstück mit einem Bestandshaus soll ein weiteres Haus gebaut werden.
Für das Bestandshaus soll ein Darlehen zur Sanierung aufgenommen werden, für den Bau des zweiten Hauses steht ebenfalls ein Darlehen an.
Da das erste Haus möglichweise einmal verkauft werden soll, wäre es wichtig, auch im Grundbuch eine Unterscheidung zwischen den beiden Häusern vorzunehmen?
Ist dies nur möglich, indem man das Grundstück "teilt". (Wie ich hörte, würde dies Zeit in Anspruch nehmen und zudem recht kostenintensiv sein, sowohl in der Variante "Realteilung", wie auch bei sog. idealer Teilung - da hier eine Teilungserklärung erstellt werden müsste, mit hohen Kosten für den Notar.)
Zudem werden die verschiedenen Kreditgeber werden doch alle vermutlich im 1. Rang des Grundbuches stehen wollen, bzw. man müsste Abstriche bei der Finanzierung machen.
Geht es auch anders?
Wie lassen sich Hypothekendarlehen für die beiden Häuser im Grundbuch voneinander trennen?
Vielen Dank im voraus für jede professionelle Antwort,
- wenn möglich bitte mit Links zu Gesetzestexten o. ä.!