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HungryJack82
Hallo liebe Experten,
es geht mal wieder um das ThemaCarport.
Wir planen ein Carport mit einer Fläche von 7,75 x 4,1 Meter.
Damit liegt das Carport über den 30qm, die mit einem Antrag auf Befreiung beantragt werden können. Es liegt aber teilweise außerhalb des Baufensters.
Allerdings ist es so, dass das Carport direkt an das bestehende Haus gebaut werden soll und damit unter den Dachvorsprung des Hauses der. Dieses Dachvorsprung überdacht 0,3 x 7,75 Meter des Carports.
Zeiht man diese Fläche, die ja bereits ohnehin überdacht ist ab, läge man unter den 30qm und damit im Bereich eines vereinfachten Verfahrens mit einem Antrag auf Befreiung.
Meine konkrete Frage: kann man die 0,3 x 7,75 des Dachvorsprungs unseres Einfamilienhaus von der Carportfläche abziehen?
Danke vorab für eure Meinung
es geht mal wieder um das ThemaCarport.
Wir planen ein Carport mit einer Fläche von 7,75 x 4,1 Meter.
Damit liegt das Carport über den 30qm, die mit einem Antrag auf Befreiung beantragt werden können. Es liegt aber teilweise außerhalb des Baufensters.
Allerdings ist es so, dass das Carport direkt an das bestehende Haus gebaut werden soll und damit unter den Dachvorsprung des Hauses der. Dieses Dachvorsprung überdacht 0,3 x 7,75 Meter des Carports.
Zeiht man diese Fläche, die ja bereits ohnehin überdacht ist ab, läge man unter den 30qm und damit im Bereich eines vereinfachten Verfahrens mit einem Antrag auf Befreiung.
Meine konkrete Frage: kann man die 0,3 x 7,75 des Dachvorsprungs unseres Einfamilienhaus von der Carportfläche abziehen?
Danke vorab für eure Meinung