Vielen Dank für die Hinweise.
Der Versuch den Sachbearbeiter telefonisch zu erreichen scheint aussichtslos.
Also wird der Widerspruch schriftlich rausgehen, um die Frist zu wahren mit der gleichzeitigen Bitte um Angabe von Gründen, da wir so die Ablehnung nicht prüfen können.
Nochmal zu den installierten Geräten - ich bin da etwas unsicher:
Es gibt Hersteller, die haben jede erdenkliche Kombination von Außen- und Inneneinheiten in die Liste aufnehmen lassen (z.B.
Daikin) und es gibt Hersteller, die haben die Außeneinheit nur einmal in der Liste und dann eine "Beispielkonfiguration" der Inneneinheiten. So ist es in unserem Fall mit einer Mitsubishi. Eigentlich sollte das wohl auch egal sein, da in der Förderrichtlinie wohl irgendwo steht, dass auch eine "vergleichbare" förderfähig ist. Dummerweise finde ich die Quellen, in der ich das ketztes Jahr gelesen habe aktuell nicht mehr.
In unserem Fall wurde folgendes installiert:
"Mitsubihi Heavy Ind."
Außeneinheit/Wärmepumpe: SCM 80 ZS-W
Inneneinheiten: SRK 25 ZS-W + SRK 25 ZS-W + SRK 35 ZS-W + SRF 35 ZS-W
In der Liste der Förderfähigen Anlagen ist folgende Kombination gelistet:
Mitsubishi Heavy Industries Thermal Systems Ltd. SX-Serie Multisplit SCM80ZS-W/SRK35ZSX-W/SRK50ZSX-W
Könnte hier der Knackpunkt sein?