KlaRa
Moderator
Hier darf ich mich einmal in die Diskussion einschalten?
Viele Dinge wurden bisher korrekt angemerkt, andere Hinweise jedoch waren eher bedenklich und/oder unzutreffend.
Richtig ist, dass das Funktionsheizen der Überprüfung aller Bauteile dient, welche für den Einbau einer Warmwasser-Fußbodenheizung verwendet wurden.
Da der Estrich zu diesem Zweitpunkt noch "jungfräulich" ist, damit aufgrund der beinhalteten Wassermenge beim Trocknen/Aufheizen noch erhebliche Spannungen aufbauen kann, diese bisher nicht abbauen konnte, muss diese Phase stufenweise, somit in mehreren abgestuften Temperaturschritten, erfolgen.
Soweit - so gut.
Beim Belegreifheizen ist es allerdings nicht so, wie "SaniererNRW123" anmerkte, dass die Maximaltemperatur über 21 Tage gehalten werden muss!
Der Begriff "21 Tage" bezieht sich in DIN En 1264-4 unter Punkt 4.2.4 ausschließlich auf die Wartezeit eines Zementestrichs nach dessen EInbau, bevor dieser aufgeheizt werden sollte.
Die vorgenannte Norm gibt überhaupt keinen Hinweis auf die Zeitphase der maximlen Aufeizung beim Belegreifheizen.
Das kann auch keine Norm bzw. kein Regelwerk, weil die objektbezogenen Trocknungsbedingungen, die Estrich-Nenndicke und auch die Art des Bindemittels entscheidend sind für die Trocknungsgeschwindigkeit.
Wenn ich also beispielsweise alle Fenster dicht verschließe und einen 80mm dicken Estrich vorfinde, könnte ich bis zum "St. Nimmerleinstag" heizen, ohne dass sich die Belegreife des Estrichs einstellen würde.
Hier ist, nur um es kurz anzumerken, die CM-Restfeuchtemessung des Bodenlegers eintscheidend, ob die Heizphase (meist sind es max. 3 Tage) ausreichend war, oder weitergeheizt (und natürlich gelüftet) werden muss.
Zum Thema: muss die Vorlauftemperatur 50°C betragen, wenn ich später über eine Wärmepumpe mit 30° Vorlauftemperatur gehe?
Leider ist hier die Antwort: JAIN.
Warum?
Calciumsulfatestriche dürfen an den Heizelementen nicht über 40°C erhitzt werden. Für dieses Bindemittel gelten die 50°C also keinesfalls.
Bei Zementstrichen sollte die Maximaltemperatur nach dem Funktionsheizen und ca. 3 Tagen Wartezeit bei Raumtemperatur eingestellt werden, welche das Heizsystem zu liefern in der Lage ist!
Denn das Belegreifheizen dient ausschließlich dem Austreiben des überschüssigen Anmachwassers und hat mit der späteren Nutzung (Niedertemperaturheizung) nichts zu tun!
Damit sollten die Fragen zu diesem Thema eigentlich beantwortet sein.
Grüße und viel Erfolg: KlaRa
Viele Dinge wurden bisher korrekt angemerkt, andere Hinweise jedoch waren eher bedenklich und/oder unzutreffend.
Richtig ist, dass das Funktionsheizen der Überprüfung aller Bauteile dient, welche für den Einbau einer Warmwasser-Fußbodenheizung verwendet wurden.
Da der Estrich zu diesem Zweitpunkt noch "jungfräulich" ist, damit aufgrund der beinhalteten Wassermenge beim Trocknen/Aufheizen noch erhebliche Spannungen aufbauen kann, diese bisher nicht abbauen konnte, muss diese Phase stufenweise, somit in mehreren abgestuften Temperaturschritten, erfolgen.
Soweit - so gut.
Beim Belegreifheizen ist es allerdings nicht so, wie "SaniererNRW123" anmerkte, dass die Maximaltemperatur über 21 Tage gehalten werden muss!
Der Begriff "21 Tage" bezieht sich in DIN En 1264-4 unter Punkt 4.2.4 ausschließlich auf die Wartezeit eines Zementestrichs nach dessen EInbau, bevor dieser aufgeheizt werden sollte.
Die vorgenannte Norm gibt überhaupt keinen Hinweis auf die Zeitphase der maximlen Aufeizung beim Belegreifheizen.
Das kann auch keine Norm bzw. kein Regelwerk, weil die objektbezogenen Trocknungsbedingungen, die Estrich-Nenndicke und auch die Art des Bindemittels entscheidend sind für die Trocknungsgeschwindigkeit.
Wenn ich also beispielsweise alle Fenster dicht verschließe und einen 80mm dicken Estrich vorfinde, könnte ich bis zum "St. Nimmerleinstag" heizen, ohne dass sich die Belegreife des Estrichs einstellen würde.
Hier ist, nur um es kurz anzumerken, die CM-Restfeuchtemessung des Bodenlegers eintscheidend, ob die Heizphase (meist sind es max. 3 Tage) ausreichend war, oder weitergeheizt (und natürlich gelüftet) werden muss.
Zum Thema: muss die Vorlauftemperatur 50°C betragen, wenn ich später über eine Wärmepumpe mit 30° Vorlauftemperatur gehe?
Leider ist hier die Antwort: JAIN.
Warum?
Calciumsulfatestriche dürfen an den Heizelementen nicht über 40°C erhitzt werden. Für dieses Bindemittel gelten die 50°C also keinesfalls.
Bei Zementstrichen sollte die Maximaltemperatur nach dem Funktionsheizen und ca. 3 Tagen Wartezeit bei Raumtemperatur eingestellt werden, welche das Heizsystem zu liefern in der Lage ist!
Denn das Belegreifheizen dient ausschließlich dem Austreiben des überschüssigen Anmachwassers und hat mit der späteren Nutzung (Niedertemperaturheizung) nichts zu tun!
Damit sollten die Fragen zu diesem Thema eigentlich beantwortet sein.
Grüße und viel Erfolg: KlaRa