Wenn die zu blöd sind die Treppe einzufädeln, dann sollten die die Treppe einbauen bevor die Decke oben drüber betoniert wird.
Beim Betonieren der Erdgeschossdecke äußerte ich mündlich Bedenken, dass sie die Treppe nicht einfädeln könnten. Daraufhin kam die Antwort, es sei kein Problem, sie würden es schaffen.
Mit Blödheit scheint mir das in diesem Fall nichts zu tun zu haben, sondern mit maßloser Selbstüberschätzung, Ignoranz des Bauherrenhinweises und brutalstem Pragmatismus. Diese Treppe hätte m.E. zwingend in einem separaten Krantermin eingebaut werden müssen. In der falschen Reihenfolge schafft man das selbst mit einem siebengelenkigen Zauberkran nicht.
Das die Firma da einen Fehler fabriziert hat ist schon klar. Wer hat denn das Abbrechen der Tronsole beauftragt? [...] Der Mangel ist behebbar. Was die Firma ja auch angeboten hat. Eine neue Treppe ist eine unangemessene Forderung.
Das Abbrechen geschah hier wohl eigenmächtig und aus niederen Beweggründen, schlicht nach dem Motto von Aschenputtels Stiefschwestern, wenn man erst einmal Königin sei, werde man ohnehin nicht mehr laufen müssen. Ich gehe davon aus, daß der TE mit seiner Vermutung des Motivs Habgier (Einsparung des eigentlich notwenigen zweiten Krantermins) ins Schwarze trifft. Ich würde diese vorsätzliche erhebliche Sachbeschädigung weder als "Mangel" verharmlosen noch auch nur in meinen kühnsten Träumen den TE in einer Schadensminderungspflicht sehen, einer Bastellösung zuzustimmen. Ganz im Gegenteil: der Täter gehört durch die Strafe der Mehrkosten in den erzielten Mehrgewinn erheblich übersteigender Höhe von Wiederholungen abgeschreckt. Dem Unternehmer ist hier zu wünschen, daß hier vertretungsweise ein Richter tätig wird, der sonst Strafrecht macht und ein Hardliner ist. Die übliche zivilrechtliche Schmusepädagogik hat im Fall so dreisten Verhaltens nichts zu suchen.
Allerdings hat mir der TE noch nicht überzeugend den Eindruck erweckt, solche Stümper nicht zumindest ein bißchen verdient zu haben. Die auffällige Verkettung mangelhaft ausgeführter Bauaufgaben legt den Schluss nahe, die Geisterfahrer könnten möglicherweise nicht immer die Auftrag
nehmer sein. Beispielsweise Preisvorstellungen, bei denen das Bieterfeld von seriösen und geeigneten Auftragnehmern frei bleibt, liegen als möglicher Ursachenbeitrag nicht fern ;-)