Auflage zur Leitungsführung und Zufahrt der Baustellenfahrzeuge

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Zuletzt aktualisiert 15.01.2025
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K

knalltüte

warum sollen denn 3.5m nicht reichen? Klar, wird das wird eng, gerade ein Transport vor Fertighausteilen die durchaus auch mal Überbreite/Höhe verursachen. Aber mehr als 3.5m auf der Strasse werden die auch nicht haben (sonst dürften sie nicht fahren bzw. es würde extremst teuer! Also die Situation mit dem GU/BU abstimmen und fragen. Ein Kranplatz hat zwar i.d.R. 6x6m, der (klappbare) Kran selber aber nur ca. 2.5m im unaufgebauten Zustand. Würde mir nicht den Kopf über ungelegte Eier zerbrechen ...
 
H

Hausner

Die 3,5 m reichen natürlich. Aber die Einfahrt ist zu eng. Da kommen die nicht rum. Ich war mit dem Bauleiter ja schon vor Ort.

Alternative ist, den Kran auf das Grundstück zu stellen und die Fertigteile über das vorderliegende Haus zu heben. Das ganze dann 2x, denn Keller und Fertighaus kommen nicht aus einer Hand. Fraglich ist, ob LKWs für Erde wegfahren oder Betonmischer anfahren können. Ich rechne hier mit Mehrkosten größer 20.000 Euro bei dieser Lösung.
 
G

guckuck2

Die 3,5 m reichen natürlich. Aber die Einfahrt ist zu eng. Da kommen die nicht rum. Ich war mit dem Bauleiter ja schon vor Ort.

Alternative ist, den Kran auf das Grundstück zu stellen und die Fertigteile über das vorderliegende Haus zu heben. Das ganze dann 2x, denn Keller und Fertighaus kommen nicht aus einer Hand. Fraglich ist, ob LKWs für Erde wegfahren oder Betonmischer anfahren können. Ich rechne hier mit Mehrkosten größer 20.000 Euro bei dieser Lösung.
Imho kann dir der Eigentümer des Hauses das Verschwenken von Lasten über dessen Grundstück verweigern. Nimm das auf deine Todo Liste.

Merkwürdig, warum man bei einer solchen Erschließungssituation ein Fertighaus bauen muss.
3,5m für normale Baufahrzeuge geht problemlos. Steht der Verkehr halt, während der LKW rückwärts in die Zufahrt rangiert. Ist hier ganz normal.
 
Zuletzt aktualisiert 15.01.2025
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