Aufschüttung

C

corumbiko

Hallo Experten,

Bundesland: NRW

Folgende Situation:

Ein etwa 400 qm Grundstück in leichter Hanglage darf gemäß §34 (wie Nachbargebäude) bebaut werden, kein bebauungsplan liegt vor.

- Bodengutachten wurde erstellt => Boden tragfähig, Gründung möglich.


Ein größeres Grundstück wurde irgendwann mal neu parzelliert, das besagte Grundstück ist also eine der neu entstandenen kleineren Parzellen. Geplant ein freistehendes Einfamilienhaus, Maße 10 x 9, das Baufenster dafür genügend.

- Höhenaufnahme durch Vermesser und die unter Berücksichtigung aufgenommener Höhen vom Architekten dann schon entworfenen Grundrisse und Entwurf des Lageplans ergeben die Tatsache, dass …

… diejenige Stelle im EG wo der vom Bauherren unbedingt gewünschte Ausgang zur künftigen Terrasse aus dem Wohnzimmer sein sollte, wegen „ max. 1 Meter Aufschüttung“ Regelung dafür aus rechtlicher Sicht doch nicht geeignet wäre !


Grund dafür:

- durch die Hanglage muss zur Gebäudeaufsetzung knapp 1 Meter Aufschüttung über jetziger „NATÜRLICHEN“ Geländeoberfläche lt. einzuhaltenden Höhenvorgaben erfolgen. Das durch diese Aufschüttung neu entstandene Gelände wäre dann die künftige Terrasse.


- Wegen Höhenunterschied zwischen rechter Baufensterseite (befindend an Grenze zu Nachbargrundstück) wäre auf dieser – linken – Seite des Baufensters (befindend MITTIG auf besagtem Grundstück, also weit weg von Grundstücksgrenzen / Nachbarschaft ) das Fundament ziemlich hoch zu mauern, sodass weitere etwa 70 cm Höhe bis zur Haussohle / Bodenplatte , man kann also sagen Ausgangstür zur Terrasse mit einer Außentreppe zu überbrücken wären.


- da eine solche Treppe ebenfalls eine bauliche Anlage darstellt und wie eine weitere Aufschüttung vom Bauamt gewertet würde, darf die Treppe nicht angebracht werden, da man dann bei einer Gesamthöhe von 1,70 Meter an Aufschüttung landen würden à verboten wegen „ max. 1 Meter Aufschüttung“ Regelung.


Es wird dafür nun eine Heilung / Abhilfe gesucht, (die Alternative: „ ein komplettes Verschieben des Ausganges woanders hin“ sei hier gar nicht betrachtet).



- Hinweis: Kein Platz für weitere durch „1 Meter“ Überschreitung auszulösende Abstandsfläche zu Nachbargrundstück leider vorhanden, die Möglichkeit entfällt …



- Derzeit wurde noch gar keine Kommunikation mit Behörden bzgl. des Bauvorhabens auf dem Grundstück geführt, kein Bauantrag gestellt.


- Nachbarn kennen die geschilderten Gegebenheiten / Situation auf dem Grundstück auch nicht.



- Die vom Vermesser aufgenommen Höhen sind also nur dem Bauherr , dem Vermesser und dem Architekten aktuell bekannt. Ein Gebäudelageplan wurde vom Vermesser noch nicht erstellt.


Nun zu der eigentlichen Frage:


è Überlegung:

Jetzige Höhenaufnahmen und Gebäudeplanung komplett verwerfen, Schritt zurück, weg vom Bauvorhaben.


1. erstmal komplett „ohne bauliche Absichten“….. im mittleren Bereich des Grundstückes erstmal soviel Zusatzboden aufschütten, dass die neue Höhe in diesem Bereich etwa 80 cm höher ist als zuvor. Erstmal so stehen lassen, nichts weiter tun.

2. Dann erst die Erstvermessung der Höhen und darauf basierend neue Gebäudeplanung vornehmen lassen, Lageplan erstellen, Bauantrag einreichen.


So gesehen, wären die Höhen ja jetzt so, dass auf der linken Baufensterseite zwar weiterhin Fundament ziemlich hoch zu mauern, jedoch keine „extra“ Aufschüttung nötig wäre und somit eine entsprechend hohe Treppe zum Ausgang gesetzt werden könnte,


à man bliebe selbst mit der Treppe weiterhin unter „1 Meter“ .


Ich hätte gern gewusst, ob dieses Konzept eine Chance auf Erfolg hat und wo mögliche Hindernisse liegen könnten / worauf zu achten wäre ?


Vielen Dank.

Gruss
 
One00

One00

Wenn ich dich richtig verstehe willst du das (natürliche?) Gelände aufschütten, dann einmessen lassen und dieses dem Amt dann als Ausgangsbasis, also als "neues natürliches Gelände", verkaufen? Naja... kann man versuchen aber raten würde ich dir dazu nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4898 Themen mit insgesamt 97896 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Aufschüttung
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grundriss Einfamilienhaus / Hanglage innerorts 23
2Grundriss und Ansichten zu Einfamilienhaus mit ca. 160 m² in Hanglage 74
3Grundrissoptionen Einfamilienhaus 130-150qm, 1,5 geschossig, Hanglage 59
4Was ist bei einer Treppe beachten/Unterschie Wendeluing 22
5Architekten Suche München + Umland (Empfehlungen?) 15
6Einfamilienhaus mit Keller in Hanglage - Meinungen (Dachform, allgemein) 26
7Neubau Einfamilienhaus mit Aufschüttung - 3 Entwürfe 19
8Grundriss-Review Einfamilienhaus mit Keller auf leichter Hanglage 35
9Architekten-Leistungsphase 1-4 - Welche Unterlagen müssen sein? 33
10Probleme mit Architekten - Genehmigungsverfahren 18
11Gartenhaus bauen...Bauantrag notwendig?? Umwege? 17
12Einfamilienhaus - Bayern 150m² inkl Keller, Terrasse - Kostenaufstellung 11
13Wieviel Abweichung beim Mauern ist akzeptabel? 29
14Bauvorhaben mit Architekten 31
15Sonnenschutz für Südwest Terrasse 11
16Begehbare Dusche, Trockenbau oder lieber mauern, alternativ Glaswand 20
17Honorar eines Architekten - Erfahrungen 10
18Einschätzung zur Machbarkeit: Mehrfamilienhaus Entwurf vom Architekten? 11
19Grundstückskauf an Architekten gebunden ist das Normal? 16

Oben