Zulässige Grenzwerte
Der am wenigsten strenge Grenzwert für im Freien aufgestellte Geräte gilt für Industriegebiete, hier gelten 70 dB(A) als hinnehmbar. Am andern Ende der Skala stehen erwartungsgemäß Gebiete, in denen sich Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen befinden, wo der Grenzwert der Immissionen tagsüber 45 dB(A) und nachts 35 dB(A) beträgt. In reinen Wohngebieten gilt tagsüber ein Grenzwert von 50 dB(A) und nachts von 35 dB(A). Es gibt aber noch eine weitere Tücke: Bei den genannten Werten handelt es sich um Grenzwerte für die Immissionen – also für die Gesamtbelastung aus allen Schallquellen. Diese ist für den einzelnen Betreiber einer Wärmepumpe kaum kontrollierbar. Der einzige Ausweg besteht darin, die Wärmepumpe als „irrelevante Schallquelle“ einstufen zu lassen, um aus dieser Gesamtverantwortung entlassen zu werden. Dazu muss der jeweils zulässige Grenzwert um 6 dB(A) unterschritten werden.
Lass dir den Wert vom Installateur von 35 dB(a) beim Fenster deines Nachabarn schriftlich geben, dann passt es vorerst. Sonst bist du komprimittierbar!