Aufzug in Einfamilienhaus - Angst vor zu lautem Luftzug berechtigt?

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Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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B

bwollowb

Darf ich nach dem Grund des Aufzuges fragen? Barrierearmut für Rollstuhlfahrer kann es ja nicht sein, denn die Planung an sich ist es ja eher nicht.
klar kannst du fragen! ich habe eine Krankheit, die es zumindest möglich macht, dass ich im Alter in einem Rollstuhl sitzen werde. Dass der Rest des Hauses noch nicht dafür optimiert ist, liegt daran, dass ich nicht schon jetzt alles dafür ausrichten möchte und täglich daran erinnert werden möchte.
 
Y

ypg

Oh Mist. Aber gut, dass Du vorplanen kannst.
Dass der Rest des Hauses noch nicht dafür optimiert ist, liegt daran, dass ich nicht schon jetzt alles dafür ausrichten möchte und täglich daran erinnert werden möchte.
Auch das kann ich verstehen. Aber ich würde nicht nur dann, sondern grundsätzlich, den verschmälernden Versatz im vorderen Bereich des Flures, der durch die Ecke der Garderobe entsteht, streichen bzw schmälern, sodass der Flur eine Linie bekommt.
Das gilt auch für den Flur im OG im gleichen Bereich, die an sich überflüssige Tür zum Schlafzimmer (hinter der Ankleide) und die separate Toi im Elternbad würde ich im Grundsatz auch weglassen. Man möchte meinen, Ihr habt Türen und Ecken im Dutzent beim Preisausschreiben gewonnen.
 
H

hanghaus2023

Ich würde zumindest alle Türen, die kleiner 90 cm sind, überdenken.

Die Treppe zur Garage nutzt man sehr selten.
 
S

Sven223

Bis eben hab war ich nur als stiller Mitleser hier im Forum aktiv, aber bei dem Thema Aufzug habe ich mich dann mal registriert. Das mache ich nämlich beruflich.

Hauptfrage: Windgeräusche
Die Landesbauordnung fordert in Aufzugschächten eine Be-Entlüftung (je Bundesland gibt es wieder Abweichungen). Diese ist vor allem bei älteren Gebäuden permanent geöffnet und beträgt min. 0,1m². Daher wirst du die Geräusche auf der Arbeit hören. Einen Luftzug in der Vorbeifahrt wirst du noch nicht wahrnehmen bei den Geschwindigkeiten, die Aufzüge in Wohn- und Bürogebäuden < 10 Haltestellen fahren.
Kurzer Exkurs:
0,15 m/s bei sogenannten Homelifts, die teilweise lediglich über Totmannsteuerungen verfügen
~0,5/0,6 m/s bei hydraulisch angetriebenen Aufzügen bis ~6 Haltestellen
1 m/s bei Standard-Seilaufzügen

Abhilfe können folgende zwei Varianten schaffen:
1. kostengünstig und ist in der Regel im Privathaus unproblematisch
Verzicht auf die Schachtentlüftung nach außen, dann gibt es auch keine Probleme mit der Energieeinsparverordnung und dem Blowerdoor-Test. Die notwendige Be-Entlüftung des Schachts kann man durch ein Gitter im Schachtkopfbereich in das Treppenhaus führen.
2. Variante, wie Sie heute in diversen Gebäuden zum Einsatz kommt
Vor die notwendige Öffnung nach außen wird eine isolierte Jalousieklappe montiert, die lediglich ein paar Minuten am Tag lüftet und über Rauchmelder/ Rauchansaugung den Aufzugsschacht überwacht und im Zweifel die Öffnung freigibt.
3. Es gab/gibt auch Sachverständige die sich auf eine Berechnung einlassen, dass alle Türspalte in der Summe die geforderten 0,1m² erfüllen
Mein Tipp: Im Voraus über die Aufzugfirma Kontakt zum Sachverständigen aufnehmen und das Thema klären, bevor es später Überraschungen gibt.

Thema: Wohnungstür vor der Aufzugtür
Diese kann aus zwei Gründen vorgeschrieben sein:
1. als Einbruchschutz seitens der Versicherung gefordert
2. Brandschutz, wenn es mehrere Brandabschnitte in einem Gebäude gibt und eine Brand-Rauchausbreitung verhindert werden muss. Dies ist zum Beispiel der Fall bei dem angesprochenen Thema Penthousewohnung. Die unteren Etagen liegen in der Regel alle in einem offenen/notwendigen Treppenhaus und befinden sich im selben Luftraum. Lediglich die oberste Haltestelle führt direkt in eine Wohnung, daher ist dort eine zusätzliche Brand- und Rauchschutztür vorgeschrieben.

Wenn ich bei weiteren Fragen helfen kann, gerne.

Grüße
 
11ant

11ant

Bis eben hab war ich nur als stiller Mitleser hier im Forum aktiv, aber bei dem Thema Aufzug habe ich mich dann mal registriert. Das mache ich nämlich beruflich.
Das freut mich, Fachwissen ist nie verkehrt.
Die Landesbauordnung fordert in Aufzugschächten eine Be-Entlüftung (je Bundesland gibt es wieder Abweichungen).
Ich erinnere garnicht erwähnt, um welches österreichische Bundesland es hier geht ;-)
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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