Aus Einfamilienhaus ein Zweifamilienhaus machen?

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A

Andi1991

Guten Tag,
wir haben eine Bestandsimmobilie gefunden für die wir uns interessieren.
Es handelt sich um ein großes Einfamilienhaus.
Wir würden dieses gerne erwerben und das Obergeschoss für die Eltern meiner Frau ausbauen.
Das Haus besitzt eine Haustür. Der Treppenraum zum Obergeschoss sowie Keller sind nicht an der Hauseingangstür sondern neben der Küche. Sprich sie müssten entweder durch den Keller oder durch unsere Küche um das obere Geschoss zu kommen.
Für uns wäre dies kein Problem. Aber ist es Baurechtlich sowie Versicherungstechnisch möglich?

Liebe Grüße und danke im Voraus
Andreas
 
Y

ypg

Sprich sie müssten entweder durch den Keller oder durch unsere Küche um das obere Geschoss zu kommen.
Für uns wäre dies kein Problem.
Was heißt, für Euch wäre es kein Problem? Wir sprechen hier von einem Dauerzustand, der a) nicht gerade für Senioren bequem ist noch b) für Familien tagestaug ist.
Was ist denn mit Besuchern der Eltern, die an einem gemütlichen Familienabend durch Eure Küche stiefelt?
 
A

Andi1991

Guten Morgen Ypg,
danke für die Antwort.
Leider gehst du mit deiner Antwort nicht auf meine Fragestellung ein.

Liebe Grüße
 
11ant

11ant

Leider gehst du mit deiner Antwort nicht auf meine Fragestellung ein.
Dann nimm´ das als Anregung, an der Geschicklichkeit Deines Fragenstellens zu arbeiten. Beispielsweise könnte eine Bebilderung der Situation enorm hilfreich sein und auch den Kreis der Antwortenden erheblich vergrößern. Dabei gleich der Hinweis: auch schlechte Screenshots von Original-Grundrissen eignen sich miiliardenfach besser als maßstabsverzerrte und Essentials auslassende Beweise mangelnden Grafiktalentes.
 
S

Schorsch_baut

Guten Tag,
wir haben eine Bestandsimmobilie gefunden für die wir uns interessieren.
Es handelt sich um ein großes Einfamilienhaus.
Wir würden dieses gerne erwerben und das Obergeschoss für die Eltern meiner Frau ausbauen.
Das Haus besitzt eine Haustür. Der Treppenraum zum Obergeschoss sowie Keller sind nicht an der Hauseingangstür sondern neben der Küche. Sprich sie müssten entweder durch den Keller oder durch unsere Küche um das obere Geschoss zu kommen.
Für uns wäre dies kein Problem. Aber ist es Baurechtlich sowie Versicherungstechnisch möglich?

Liebe Grüße und danke im Voraus
Andreas
Baurechtlich wäre das OG keine abgeschlossene Wohneinheit und somit nicht mal als Einliegerwohnung zulässig. Falls deine Frage in die Richtung ging. Es würde bei einer Wohneinheit bleiben.
 
Zuletzt aktualisiert 24.01.2025
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