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Escroda
Wie für alle Bauherren gilt für Euch planungsrechtlich das Baugesetzbuch (Baugesetzbuch). Sollte es sich tatsächlich um Außenbereich handeln ist §35 anzuwenden. Um überhaupt dort wohnen zu dürfen, müsstet Ihr irgendeine dort genannte Voraussetzung erfüllen (z.B. einen Gartenbaubetrieb führen). Einen Hinweis, ob es Außenbereich ist, kann der Flächennutzungsplan geben, der vielleicht online zugänglich ist. Wenn Ihr sichergehen wollt, kommt Ihr am Bauamt/Planungsamt nicht vorbei. Beim Durchlesen des Paragraphen wird klar, dass die planungsrechtliche Zulässigkeit von so vielen individuellen Faktoren abhängig ist, die hier kaum geklärt werden können.welche Gesetze für uns gelten
Bauordnungsrechtlich ist Euer Vorhaben IMHO unproblematisch, da es nach Landesbauordnung verfahrensfrei sein dürfte, die Einholung einer Baugenehmigung also nicht erforderlich ist:
§ 60
Verfahrensfreie Baumaßnahmen, Abbruchanzeige
...
(2) Verfahrensfrei ist auch
...
2. die Umnutzung von Räumen im Dachgeschoss eines Wohngebäudes mit nur einer
Wohnung in Aufenthaltsräume, die zu dieser Wohnung gehören
Ihr könnt ja mal Euren befreundeten Architekten fragen, ob er das auch so sieht.