Ausführungsplanung erst vereinbart - dann ausgeschlossen ?

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Zuletzt aktualisiert 02.01.2025
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oleda222

Genau, hier unterschreibt ein Mitarbeiter einen Vertrag und es hat keinen Wirkung. Wozu unterschreibt er ihn dann erst? Offensichtlich hat er gar nicht die Befugnis, vermittelt das aber dem Käufer.

Bekommst du die Arbeitsverträge von der Putzfrau unterschrieben und später unterschreibt der Chef oder kommt der Vertrag ohne Unterschrift?
 
Musketier

Musketier

Vermutlich ohne Unterschrift, aber es könnte auch der Personalsachbearbeiter, der den Vertrag erstellt hat unterschreiben und es hätte keinerlei Auswirkung.
Hier im Fall des TE steht aber doch eindeutig im Vertrag drin, dass der erst gültig wird, wenn der Vertrag durch die Vertragsbestätigung wirksam wird. Und mit dieser Unterschrift auf der Bestätigung wird es, wie es auch die Überschrift auf dem Blatt suggeriert ein Werkvertrag.
 
O

oleda222

Vermutlich ohne Unterschrift, aber es könnte auch der Personalsachbearbeiter, der den Vertrag erstellt hat unterschreiben und es hätte keinerlei Auswirkung.
Keine Auswirkungen? Es kommt mit Unterschrift des Vertrages von beiden Seiten ein Arbeitsvertrag zustande!

Wenn der Personalsachbearbeiter im Innenverhältnis nicht zeichnungsberechtigt ist, ändert das nichts an der Gültigkeit im Außenverhältnis.
 
B

Bauexperte

Wenn der Personalsachbearbeiter im Innenverhältnis nicht zeichnungsberechtigt ist, ändert das nichts an der Gültigkeit im Außenverhältnis.
Ich frage mich gerade, ob Du wirklich "Sofaspediteur" bist oder nur Jemand, der gerne "Sofaspediteur" wäre? Im ersteren Fall wüsstest Du nämlich, dass voki Recht hat und würdest gerade nicht Musketiers Nerven strapazieren



Liebe Grüsse, Bauexperte von unterwegs
Bauexperte
 
O

oleda222

Na hoffentlich hast du für die Aussage den Thread auch aufmerksam genug gelesen, das klappt ja bei dir nicht immer...
 
Zuletzt aktualisiert 02.01.2025
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