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Hallo zusammen, vielleicht kann mir jemand eine Auskunft darüber geben, wie die Ausführungsplanung stattzufinden hat. Wir bauen mit einem GU und die Architektenleistungen sind Bestandteil des Vertrages. Nach meiner Ansicht und auch all derer, die direkt oder indirekt mit dem Bau zu tun haben (mit Ausnahme der Baufirma natürlich) ist die bisher geleistete Arbeit "unseres" Architekten eher dürftig. Der war auch nur ein einziges Mal bei uns, weil er aus 700 km Entfernung kommt. Bezüglich der Höheneinordnung des Hauses hat man unsere Wünsche nicht erfüllt (was wir erst sehr spät gemerkt haben) und wodurch sich das genehmigungsverfahren um mindestens 2 Monate verzögert. Jetzt haben wir auch noch erfahren, dass eine Bauleitungserklärung hätte abgegeben müssen und wieder müssen wir länger auf die Baugenehmigung warten. Wenn wir die dann endlich haben, muss die Ausführungsplanung (bzw. Werksplanung) erfolgen. Ich bin immer davon ausgegangen, dass dann nochmals eine Beratung erfolgt und heute sagte mir der GU, der Architekt wird nicht mehr zu uns kommen, denn dies sei nicht nötig. Das Haus ist ja im Großen und Ganzen schon geplant und falls wir innen Änderungswünsche haben, sollen wir das telefonisch oder per E-Mail mitteilen. Ist das gängige Praxis oder kann ich eine Beratung verlangen?