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MrsAndMr
In einem aktuellen Neubau-Projekt vom Bauträger werden Reihenhäuser vermarktet, die - je nach Größe - entweder mit 1 oder 2 Stellplätzen angeboten werden. Wir interessieren uns für ein größeres Reihenhaus, zu dem 2 Stellplätze ausgewiesen sind. Wir benötigen nur 1 Stellplatz und würden dessen Fläche stattdessen lieber zur Vergrößerung der Gartenfläche nutzen (Stellplatz grenzt direkt an Garten). Daher haben wir den Bauträger gefragt, ob wir das Haus auch mit nur 1 Stellplatz kaufen könnten. Die Antwort war, dass sie das Haus mit 2 Stellplätzen ausweisen müssen, aber den zweiten Stellplatz nicht pflastern können, so dass wir unsere Idee umsetzen können. Wäre dies rechtlich i.O. oder könnte man hier in Probleme laufen? Falls problematisch, was wäre zu tun, um dieses Vorhaben anschließend zu "legalisieren"? Vielen Dank vorab für eure Hilfe!