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HausbauFrage
Guten Abend liebe Hausbauprofis!
Wir planen aktuell den Hausbau mit einem Bauunternehmen (Fertighausanbieter), Baubeginn in 2024. Die Ausführungsplanung ist noch offen. Zur Auslegung der Fußbodenheizung haben wir bisher keine klare Aussage vom Bauunternehmen erhalten. Es war die Rede von einer Vorlauftemperatur von "ca. 35°". In der Bauleistungsbeschreibung steht nur dass die Heizung nach den aRdT ausgeführt wird. Wir möchten natürlich eine möglichst effiziente Auslegung der Fußbodenheizung. Wir hoffen dass das Bauunternehmen gesprächsbereit ist und man sich unkompliziert auf eine Auslegung verständigt. Trotzdem wüssten wir gerne worauf wir Anspruch haben und wo wir auf ein Entgegenkommen des Bauunternehmens angewiesen sind.
Wir planen aktuell den Hausbau mit einem Bauunternehmen (Fertighausanbieter), Baubeginn in 2024. Die Ausführungsplanung ist noch offen. Zur Auslegung der Fußbodenheizung haben wir bisher keine klare Aussage vom Bauunternehmen erhalten. Es war die Rede von einer Vorlauftemperatur von "ca. 35°". In der Bauleistungsbeschreibung steht nur dass die Heizung nach den aRdT ausgeführt wird. Wir möchten natürlich eine möglichst effiziente Auslegung der Fußbodenheizung. Wir hoffen dass das Bauunternehmen gesprächsbereit ist und man sich unkompliziert auf eine Auslegung verständigt. Trotzdem wüssten wir gerne worauf wir Anspruch haben und wo wir auf ein Entgegenkommen des Bauunternehmens angewiesen sind.
- Wie frei ist das Bauunternehmen in der Festlegung der Vorlauftemperatur? Wir haben gelesen, dass DIN EN 1264 eine maximale Vorlauftemperatur von 35° und eine Spreizung von mindestens 5 K vorgibt. Ist das richtig und ist diese DIN eine aRdT oder anderweitig verpflichtend für das Bauunternehmen?
Ein noch niedrigerer Wert wäre uns natürlich lieber. Weitere DIN-Vorgaben zur Vorlauftemperatur konnten wir nicht finden. Gibt es da noch etwas?
- Wir würden gerne frühzeitig in die Planung / Heizlastberechnung einbezogen werden. Soweit wir gelesen haben besteht nach § 650n einen Herausgabeanspruch gegenüber dem Bauunternehmen bezüglich der raumweisen Heizlastberechnung. Haben wir das richtig verstanden?
- Die DIN EN 12831 sieht eine Festlegung der Innentemperaturen gemäß Norm oder gemäß Vereinbarung (Formblatt V) vor. Kann das Bauunternehmen die Temperaturen einfach nach Norm festlegen oder muss der Bauherr gefragt werden ob individuelle Temperaturen gewünscht sind?
- Wenn wir das richtig verstanden haben könnte durch den Bauherren die gewünschte Auslegung der Fußbodenheizung nach § 650b Baugesetzbuch eingefordert werden. Das Bauunternehmen dürfte dann die Mehrkosten in Rechnung stellen. Richtig?