Auslegung Fußbodenheizung - Rechtliche Vorgaben

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Zuletzt aktualisiert 18.12.2024
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H

HausbauFrage

Ein Anbieter ist nicht verpflichtet, alles zu machen, was der Kunde wünscht. Frag deinen Vertreter, wie mit solchen Änderungswünschen umgegangen wird.
Machen wir. Wir wollten nur vorher schon wissen welche Regelungen gelten. Scheinbar ist der Anbieter relativ frei in der Ausgestaltung.

Ist das wirklich so? Also die 20/24 Grad kenne ich aber dass 35 Grad Vorlauf festgeschrieben ist, ist mir neu.


Ich würde da nicht nach irgendwelchen rechtlichen Rahmenbedingungen suchen. Das Thema ist euch wichtig hinsichtlich Effizienz und Komfort und dem Hausbauer eher ein Klotz am Bein, den er so günstig wie möglich abhandeln möchte. Seht zu, dass ihr das sehr früh angeht und besteht vehement darauf, dass optimiert wird. Lasst im Zweifelsfall eigenen Berechnungen machen und versucht sie durchzusetzen. Am Ende gehts ja nur darum ein paar Rohre enger zu legen, ein paar Heizkreise mehr zu machen und im schlimmsten Fall nen größeren Heizkreisverteiler einzubauen und ne Wand im Badezimmer zusätzlich zu nutzen. Die ersten drei Punkte sind dem ausführenden Betrieb herzlich egal, der letzte Punkt wahrscheinlich am effektivsten aber sicherlich auch am kompliziertesten durchzusetzen. Ja, es wird dann ein paar Aufpreise geben, aber ich denke nicht, dass sich da jemand querstellen sollte.

Und hängt euch nicht zu sehr an der Berechnung auf. Ich würde mal pauschalisieren und sagen, dass für die meisten Fertighausanbieter eine Heizlastberechnung ein Dokument ist, was irgendwann mal irgendwie erstellt werden muss, aber ansonsten fließt da nicht viel Gehirnschmalz rein.
Werden wir versuchen. Angemessene Aufpreise würden wir übernehmen. Dafür wollten wir verstehen was überhaupt aktuell geschuldet ist und wo der zu bezahlende Mehraufwand für das Unternehmen beginnt.

Ihr habt immer die Möglichkeit, eine Ausführungsplanung nicht zu bestätigen, bis alle Fragen bzw. Wünsche bzw. Korrekturen beantwortet / eingearbeitet sind.

flow30 wird dir aber nahezu keiner freiwillig und kostenlos umsetzen, denn es ist mit etwas mehr Aufwand bei der Planung verbunden, und kann ggf. auch Mehrkosten bei der Verlegung verursachen. Diese Mehrkosten muss du dann akzeptieren - Fertighausanbieter lassen sich i.d.R. dies auch gut bezahlen (sofern du nicht alles vorab vertraglich geklärt hast).

Möglich ist es auch dass sie sich quer stellen, und sagen es geht nicht. Dann hast du schlechte Karten, denn wenn du Gutachten mit Gegengutachten bekämpfen willst, wirst du deine Zeitschiene irgendwann komplett sprengen (Preisgarantie usw.).
Wenn wir letzten Endes eine Auslegung wollen die über den durch die DIN vorgeschriebenen Umfang hinausgeht, sind wir auch bereit dafür zu zahlen.

Moin
Was ist dann vertraglich fixiert?
Bisher nur eine Fußbodenheizung nach aRdT.

Mach dich auf jeden Fall auf einen ordentlichen Aufschlag gefasst, wenn du die Vorlauftemperatur auf 32 oder 30°C haben willst. Erfahrungsgemäß redet man da über eine 4stellige Summe, nicht dass ihr aus allen Wolken fällt.
Es muss neu gerechnet werden, es müssen mehr Heizkreise her, d.h. größere Verteiler, mehr Schlauch, mehr Verlegeaufwand, usw.
Teuer ist dabei vor allem die Arbeit und die Technik.
Wie oben geschrieben sind wir grundsätzlich bereit, einen Auspreis zu zahlen.
 
X

xMisterDx

(...)
Wie oben geschrieben sind wir grundsätzlich bereit, einen Auspreis zu zahlen.
Das ehrt dich. Ich wollte dich nur behutsam darauf vorbereiten, dass Bauunternehmen bei bereits unterschriebenen Vertrag und besonders gerne bei bereits begonnenem Bau, oft unverhältnismäßig stark zulangen, wenn es noch Änderungswünsche gibt.
 
Zuletzt aktualisiert 18.12.2024
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