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Buchsbaum066
Für Niedersachsen gilt folgendes:
In den meisten Gemeinden und Städten sind Carports genehmigungsfrei, wenn sie die folgenden Regeln einhalten:
Wenn du allerdings größer bauen möchtest dann volles Programm mit Genehmigungen etc.
Bei genehmigungspflichtigen Fahrzeugunterständen müssen Sie in der Regel folgende Unterlagen einreichen. Fragen Sie im Zweifel beim Bauamt Ihrer Gemeinde oder Stadt nach.
Also bei einem normalen Carport mit bspw. 4 x 7 m sollte es keine Probleme geben und man den einfach irgendwo aufstellen können.
In den meisten Gemeinden und Städten sind Carports genehmigungsfrei, wenn sie die folgenden Regeln einhalten:
- Grundfläche bis 30 Quadratmeter und maximal eine mittlere Wandhöhe von 3 Meter
- die Länge mindestens 5 Meter beträgt.
- bei einer Grenzbebauung darf das Carport maximal 9 Meter auf einer Grenze und 15 Meter auf allen Grenzen stehen.
- die Breite ist mit 2,5 Meter vorgegeben, bei Carports mit einer Seitenwand 2,4 Meter
- Zwischen Carport und der Straße müssen 3 Meter liegen.
- Auf der Grundstücksgrenze selbst und innerhalb von einem Meter zur Grenze, darf nur gebaut werden, wenn die Stellfläche kleiner als 36 m² ist. Die Länge darf nicht mehr als 9 Meter betragen. Das Carport darf an seinem Höhepunkt nicht größer als 3 Meter sein.
Wenn du allerdings größer bauen möchtest dann volles Programm mit Genehmigungen etc.
Bei genehmigungspflichtigen Fahrzeugunterständen müssen Sie in der Regel folgende Unterlagen einreichen. Fragen Sie im Zweifel beim Bauamt Ihrer Gemeinde oder Stadt nach.
- Statikberechnungen
- Baubeschreibung
- Bauzeichnung aus drei Ansichten
- die geschätzten Kosten für den Bau
- einen einfachen Lageplan mit Übersichtskarte
- den gewissenhaft und vollständig ausgefüllten Bauauftrag, erhältlich in der Gemeinde, beim Bauamt oder im Internet
- Das Bauvorhaben muss dem Bebauungsplan entsprechen
Also bei einem normalen Carport mit bspw. 4 x 7 m sollte es keine Probleme geben und man den einfach irgendwo aufstellen können.