Am Ende rechnet das ein Ingenieurbüro für das konkret geplante Haus durch und erstellt den Nachweis nach GEG2020. Und wenn da steht, dass das Haus die Mindestanforderungen einhält, dann ist das so.
Sicherlich, eine Porenbetonwand mit 24cm Dicke hat einen U-Wert von 0,34. Das GEG2020 schreibt in der Variante mit Luft-Wasser-Wärmepumpe (Klasse D) einen U-Wert für die Außenmauern von 0,28 vor. ABER, für die Fenster muss man in dieser Klasse (D) gerade einmal einen U-Wert von 1,3 erfüllen.
Laut meinem Vertrag verbaut Town & Country Fenster mit einem U-Wert von 0,7.
Das heißt die Wände sind 21% schlechter als GEG2020... die Fenster aber 85% besser. Da Fensterfläche ungefähr 1/4 der Fassade ausmacht, holt man das da wieder raus.
Abgesehen davon machen die Außenwände an einem Haus ohnehin "nur" gut ein Drittel der Wärmeverluste aus. Die Fenster ebenfalls 1/3, die Decke zum Dachgeschoss 10% und... große Überraschung, die Bodenplatte 20%.
Wenn dort also ein klein wenig mehr oder bessere Dämmung eingebaut wird (z.B. WLG 030 statt WLG 035) oder die Dämmung dicker gemacht wird, also 12cm statt 8cm...
Dann holt man die 0,34 vom Mauerwert locker wieder rein und das Haus ist mit Wärmepumpe nach GEG2020 bequem genehmigungsfähig.
Man kriegt das Haus selbst mit Gasheizung inkl. Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung (Klasse C GEG2020) genehmigungsfähig.
Wie gesagt... ein Ingenieurbüro rechnet das aus. Und wenn die sagen, dass passt, dann passt das. Das ist deren Job...