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toxicmolotof
Der Beleihungswert muss die Grundlage sein, da der Gesetzgeber genau dies als einzige Grundlage sieht. Die Sachwertmethode ist eine (von mehreren) Varianten den Beleihungswert zu ermitteln. Eine Alternative wäre die Ertragswertmethode, welche bei vermieteten oder gewerblichen Objekten genutzt wird. Auch eine Möglichkeit ist eine Abschlagsmethode vom Verkehrswert...
Wie auch immer man sich aber dreht, der Beleihungswert ist ziemlich klar geregelt, wenn es auch nicht eine einzige richtige Lösung damit gibt.
Genaugenommen wird der Beleihungswert auch nicht ermittelt sondern festgesetzt, nachdem andere Werte (Sachwert, Verkehrswert, Ertragswert) ermittelt worden sind.
@Voki Kannst du mir mal sagen was dein Job ist? Dann kennt man deinen Wissenschwerpunkt und redet nicht drumherum...
Wie auch immer man sich aber dreht, der Beleihungswert ist ziemlich klar geregelt, wenn es auch nicht eine einzige richtige Lösung damit gibt.
Genaugenommen wird der Beleihungswert auch nicht ermittelt sondern festgesetzt, nachdem andere Werte (Sachwert, Verkehrswert, Ertragswert) ermittelt worden sind.
@Voki Kannst du mir mal sagen was dein Job ist? Dann kennt man deinen Wissenschwerpunkt und redet nicht drumherum...