Vielen Dank für all die hilfreichen Rückmeldungen!
Sehe mich in der Tendenz bestärkt, trotz des beabsichtigten Hauskaufs als Besserverdiener von der Steuerklasse IV in die mein Netteinkommen reduzierende Steuerklasse V zu wechseln, damit meine Frau (in der dann gewählten Steuerklasse III) mehr Elterngeld abgreifen kann.
Dadurch dass wir erst dieses Jahr geheiratet haben, ist es uns ausnahmsweise möglich, den Steuerklassenwechsel rückwirkend bis zum Monat der Heirat zu bewirken. Dadurch ist der Zeitraum, den ich nächstes Jahr noch in der Steuerklasse V verbringen muss, nicht allzugroß und das Nettodefizit bzgl. des diesjährigen Zeitraums ist immerhin schon Mitte nächstes Jahr mit der Steuererklärung für 2020 ausgleichbar. Direkt zur / nach der Geburt werde ich dann in die mein Nettoeinkommen wieder erhöhende Steuerklasse III wechseln.
Maßgeblich erscheint uns vor allem der Umstand, dass wir noch kein konkretes Kaufobjekt gefunden haben und die weitere Suche (ohne dass wir das wollen) ja ggf. noch weit über die Geburt hinaus andauern kann.
Sollten wir noch vor der Geburt und damit während meiner Zeit in der Steuerklasse V fündig werden, werde ich der Bank erklären, dass das Nettoeinkommen nur zeitweise reduziert ist und auf diesbezügliches Verständnis / wohlwollende Beurteilung meiner Kreditwürdigkeit hoffen. Immerhin führt der nur zeitweise Wechsel ja dazu, dass wir, (wenn auch mit Verzögerung) durch das erhöhte Elterngeld letzten Endes insgesamt mehr Geld haben werden als ohne den Wechsel.
Noch einmal vielen Dank an alle für die Unterstützung bei unserer Entscheidungsfindung!