E
Escroda
Der Bebauungsplan setzt fest, "daß die in den Baugebieten des Bebauungsplanes eingetragene Grundflächenzahl (Grundflächenzahl) nicht überschritten werden darf." Also darf nach Bebauungsplan weder im Einzelfall noch durch Garagen, Stellplätze, usw. die Grundflächenzahl überschritten werden.Was macht der Bebauungsplan in diesem Fall hier?
Vielleicht hat der TE aber auch Glück und der Sachbearbeiter bei der Bauaufsicht interpretiert das anders als der Sachbearbeiter bei der Stadtplanung, auch wenn ich keinen Interpretationsspielraum sehe.Verlässliche Antwort kann nur vom Bauamt erwartet werden!
Im Übrigen besteht im Einzelfall immer die Möglichkeit einer Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes (bei guter Begründung und gegen zusätzliche Gebühr versteht sich).