@Tubifex: Hallo, du scheinst dich gut auszukennen, deswegen hätte ich eine ergänzende Frage zu deinem letzten Beitrag: Eine DIN an sich ist ja nicht immer verbindlich. Über welche Verordnung ist der Installateur an sie gebunden?
Hallo.
Richtig, es ist festzuhalten, eine DIN ist ein technisches Regelwerk eine Empfehlung keine zunächst gültige Rechtsnorm. Anders sieht es aus, wenn im Leistungsbeschrieb/Verzeichnis des Architekten/Fachingenieur im Bauertrag auf eine spezielle
zur Zeit gültige DIN Norm hingewiesen wird. Zum Beispiel der schriftliche Hinweis, die neueste DIN 1986 ist anzuwenden und einzuhalten dann wird aus der Richtlinie/Regelwerk eine gesetzliche fundierte Vorgabe. In der Regel werden jegliche von einem Planer, Architekten, Fachingenieur vorgeschrieben Bauleistungen im Leistungsverzeichnis/ Bauvertrag mit dem Hinweis auf die VOB/C und eben z.Zt. gültige DIN-Norm zum Gewerk festgelegt.
Die DIN Norm gibt dem Fachingenieur, Architekten, Handwerker, Bauherren und letztlich dem Schlichter oder Richter eine Handhabe wie ein Werk auszuführen ist und letztlich ein aufgezeigter Mangel zu bewerten, zu beheben oder ab zu urteilen ist.
Erstellt wird so eine DIN Norm von Fachleuten aus dem zur Beratung anstehenden Gewerbe
also wiederum, Fachhochschullehrer, Fachingenieure, Handwerker usw.
Die DIN Norm ist ein Deutsches Werk, neuerdings kommen nach und nach europäische Normen auf Grundlage der nationalen Normen zu einer europ. Norm zusammengefügt, gerauft, zum Tragen.
mfg Leo