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Bauexperte
Ich könnte Dir aus dem Stehgreif etliche Städte/Kommunen nennen, wo Deine "Gesetzes"-Änderung nicht bekannt ist :DIch habe mal von einer (Gesetzes?)Änderung gelesen. Das Fällen von Bäumen im privaten Bereich ist demnach ganzjährig erlaubt, sofern dort niemand drin nistet. Das ist aber vermutlich eine regionale Regelung.
Grundsätzlich gilt es die Brutzeiten zu achten; einzige Ausnahme: handelt es sich um Gestrüpp, welches regelmäßig beigeschnitten wird. Auf die jeweilige Baumschutzsatzung ist im Regelfall immer Verlas.
Liebe Grüsse, Bauexperte