Wie oben schon geschrieben findet man folgenden Satz:
„Als Vorhabensbeginn gilt der rechtsverbindliche Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.“
Nun stellt sich mir aber folgende Frage: Gilt der Zeitpunkt des Abschlusses des "Hausvertrages" mit dem Bauträger oder der spätere Vertragsabschluss zwischen Bauträger und Heizungsfirma (wenns da überhaupt einen gibt) ???
Bisher habe ich noch nichts dazu finden können...
Es gilt der Bauvertrag, wenn darin eine ganz konkrete Wärmepumpe benannt wird. Ist dort beispielsweise nur eine Modellreihe genannt und die Leistungsstufe wird erst nach Erstellen der Heizlastberechnung ausgewählt, dann muss der BAFA-Antrag gestellt werden, bevor diese Auswahl fixiert wird und bevor der GU die Wärmepumpe beim Installationsbetrieb bestellt.
Vielen Dank. Hast du diese Info direkt von der Bafa?
In meinem Hausvertrag steht die Modellreihe aroTherm von Vaillant. Es steht zum Glück auch klar dabei, dass der Typ erst nach einer Wärmebedafsrechnung ermittelt wird.
Ich hoffe das geht alles so durch. Bis zu 17.500 Euro sind eine Menge Geld...