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Redsonic
Also nun mal hier meine Rückmeldung, nachdem ich gestern viel rumtelefoniert habe. Jeder sagt was anderes. Beim BAFA Telefoncenter sagte man mir, dass es nun zu spät ist, wenn der Anlagentyp konkret benannt ist. Man hat mir auch eine Vertragsänderung empfohlen, wobei die Frage ist, ob sie einem das abkaufen. Dann habe ich vom Bafa eine Mail bekommen mit einem konkreten Text zu dem Thema, den ich euch nicht vorenthalten möchte:
"Als Vorhabensbeginn zählt ein Lieferung- oder Leistungsvertrag in Bezug auf die beantragte Wärmepumpe. Die Erschließung der Wärmequelle (Erdsondenbohrung, Brunnenbohrung, Ausführung Erdwärmekollektor, etc.) gehört nicht zum Vorhabensbeginn. Hier ist die Antragstellung vor Vorhabensbeginn bei der Innovationsförderung also ohne weiteres möglich."
Weiterhin folgendes:
"Fertighäuser - Vorhabensbeginn
Beim Verkauf von Fertighäusern ist es meist so, dass hier die Wärmepumpen bereits Bestandteil des Kaufvertrages sind. Solange hier aber nicht die konkreten Wärmepumpentypen benannt sind, ist das hinsichtlich des Vorhabensbeginns unproblematisch. Es dürfen also im Kaufvertrag durchaus die Hersteller der Wärmepumpen und die in Frage kommenden Baureihen genannt sein. Diese "allgemeinen" Angaben sind nicht förderschädlich. Nur wenn ein Kaufvertrag tatsächlich die Festlegung auf einen konkreten Wärmepumpentypen beinhaltet, ist die Antragstellung in der Innovationsförderung nicht mehr möglich."
Bei uns steht Viessmann Vitocal 200 G in der Anlage zum Werkvertrag - Mist dachte ich also.
Habe daraufhin mit unserem GU telefoniert, der jede Woche diese Fragen von verunsicherten Bauherren beantworten darf. Er meinte, dass Viessmann Vitocal noch keine Typenbezeichnung ist sondern nur eine Baureihe identifiziert. Das Gerät muss noch nach Heizlastberechnung näher spezifiziert werden. Und deshalb gibts bei denen keine Probleme mit der Bafa. Zumal man eh nur 9 Monate bis Fertigstellung hätte, was man ja praktisch nicht schaffen würde. Insofern muss man im Rahmen der Sanitärplanung beantragen.
In Summe muss ich nun abwarten und hoffen, dass der GU Recht behält.
"Als Vorhabensbeginn zählt ein Lieferung- oder Leistungsvertrag in Bezug auf die beantragte Wärmepumpe. Die Erschließung der Wärmequelle (Erdsondenbohrung, Brunnenbohrung, Ausführung Erdwärmekollektor, etc.) gehört nicht zum Vorhabensbeginn. Hier ist die Antragstellung vor Vorhabensbeginn bei der Innovationsförderung also ohne weiteres möglich."
Weiterhin folgendes:
"Fertighäuser - Vorhabensbeginn
Beim Verkauf von Fertighäusern ist es meist so, dass hier die Wärmepumpen bereits Bestandteil des Kaufvertrages sind. Solange hier aber nicht die konkreten Wärmepumpentypen benannt sind, ist das hinsichtlich des Vorhabensbeginns unproblematisch. Es dürfen also im Kaufvertrag durchaus die Hersteller der Wärmepumpen und die in Frage kommenden Baureihen genannt sein. Diese "allgemeinen" Angaben sind nicht förderschädlich. Nur wenn ein Kaufvertrag tatsächlich die Festlegung auf einen konkreten Wärmepumpentypen beinhaltet, ist die Antragstellung in der Innovationsförderung nicht mehr möglich."
Bei uns steht Viessmann Vitocal 200 G in der Anlage zum Werkvertrag - Mist dachte ich also.
Habe daraufhin mit unserem GU telefoniert, der jede Woche diese Fragen von verunsicherten Bauherren beantworten darf. Er meinte, dass Viessmann Vitocal noch keine Typenbezeichnung ist sondern nur eine Baureihe identifiziert. Das Gerät muss noch nach Heizlastberechnung näher spezifiziert werden. Und deshalb gibts bei denen keine Probleme mit der Bafa. Zumal man eh nur 9 Monate bis Fertigstellung hätte, was man ja praktisch nicht schaffen würde. Insofern muss man im Rahmen der Sanitärplanung beantragen.
In Summe muss ich nun abwarten und hoffen, dass der GU Recht behält.