T
Tatze
Hallo,
wir haben auf unserem Grundstück (jedenfalls bald unser Grundstück ) rundherum diese 3 Meter Bebauungsgrenze (ist ja glaube ich gesetzlich so geregelt). Wir haben in unserer aktuellen Planung einen Balkon der vermutlich über diese 3-Meter Grenze hinausragen würde.
Kann mir jemand sagen ob das erlaubt ist? Oder ist dies keine Frage die man generell beantworten kann?
Vielen Dank schon mal!
Gruß
Tatze
wir haben auf unserem Grundstück (jedenfalls bald unser Grundstück ) rundherum diese 3 Meter Bebauungsgrenze (ist ja glaube ich gesetzlich so geregelt). Wir haben in unserer aktuellen Planung einen Balkon der vermutlich über diese 3-Meter Grenze hinausragen würde.
Kann mir jemand sagen ob das erlaubt ist? Oder ist dies keine Frage die man generell beantworten kann?
Vielen Dank schon mal!
Gruß
Tatze