Würde mich an deiner Stelle aber dennoch mal mit dem eingetragenen Mietrecht beschäftigen, sofern ihr ein super Verhältnis untereinander habt, sodass euer Opa den Grundbucheintrag als Sicherheit eigentlich nicht benötigt. Hintergrund ist, wenn dein Opa mal ins Heim muss und seine Rente dafür nicht ausreicht.
Das Sozialamt rechnet dir dann seinen QM - Anteil als Miete an, die du ihm aus Ausgleich dann zahlen musst. Dagegen kannst du zwar in Widerspruch gehen, aber da ist der Ausgang ungewiss und kostet Nerven. Das macht den Vorteil der vorzeitigen Überschreibung teilweise zunichte.
Habe aber keine Ahnung, ob das ab dem 01.01.20 nach dem Inkrafttreten des Entlastungsgesetzes noch aktuell ist.