Bau angrenzend an Naturschutzgebiet

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B

Bauvorhaben

Hallo zusammen,
Wir planen mit 3 Parteien ein Grundstück angrenzend an ein Naturschutzgebiet zu kaufen. Aktuell ist das Grundstück mit einem Einfamilienhaus bebaut. In Zukunft soll eine Doppelhaushälfte und ein Einfamilienhaus gebaut werden. Das Grundstück ist außerdem stark abschüssig, sodass für das hintere Grundstück eine Abwasserhebeanlage benötigt wird. Es besteht ein Bebauungsplan mit offener Bauweise. Allerdings gibt es noch keine Baugenehmigung. Welche Besonderheiten könnten aufgrund der Nähe zum Naturschutzgebiet zu berücksichtigen sein?
 
rick2018

rick2018

da es nur am Naturschutzgebietgebiet ist und nicht im dem Gebiet gibt es vermutlich keine besonderen Auflagen.
Euch ist bewusst dass Bauen am Hang deutlich teurer ist?
 
B

Bauvorhaben

da es nur am Naturschutzgebietgebiet ist und nicht im dem Gebiet gibt es vermutlich keine besonderen Auflagen.
Euch ist bewusst dass Bauen am Hang deutlich teurer ist?
Danke für die Rückmeldung. Unser Teil steht gerade nur das Einfamilienhaus hat die Schräge, aber daher wollen wir die Kostenaufteilung auch vorher geregelt haben
 
K a t j a

K a t j a

Sollte alles im Bebauungsplan stehen. Nicht selten sind die Ausführungen zu den Auflagen hinsichtlich Bepflanzung, Versiegelung und Geländeänderungen strenger und werden auch mehr kontrolliert.
 
11ant

11ant

Wir planen mit 3 Parteien ein Grundstück angrenzend an ein Naturschutzgebiet zu kaufen. Aktuell ist das Grundstück mit einem Einfamilienhaus bebaut. In Zukunft soll eine Doppelhaushälfte und ein Einfamilienhaus gebaut werden. Das Grundstück ist außerdem stark abschüssig, sodass für das hintere Grundstück eine Abwasserhebeanlage benötigt wird. Es besteht ein Bebauungsplan mit offener Bauweise. Allerdings gibt es noch keine Baugenehmigung. Welche Besonderheiten könnten aufgrund der Nähe zum Naturschutzgebiet zu berücksichtigen sein?
Nicht besonderer als Euer Vorhaben, auf einem Grundstück anderthalb Häuser zu errichten. Alles was mit der Naturschutz-Besonderheit zu tun haben kann, sollte im Bebauungsplan ersichtlich sein. Habt Ihr "offene Bauweise" ganz gewiß verstanden ?
Was meint das "hintere Grundstück": wollt Ihr das Grundstück teilen, oder ist es insgesamt ein Hinterliegergrundstück ?
Es gibt hier zahlreiche Threads zu Erschließungsproblematiken (die ich garnicht alle verlinken kann).
 
Zuletzt aktualisiert 08.05.2024
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