@PhiTh
Ich hab noch mal etwas recherchiert. Um 100% sicher zu gehen, sollten scheinbar die Vermischung von Zahlungsströmen mittels getrennter Baukonten vermieden werden.
So zumindest eine Empfehlung des IWW von 2002.
2009 gabs eine leichte Aufweichung dieser Regelung bei Vermischung der Zahlungströme in Zusammenhang mit Kauf von Immobilien mit festen Kaufpreisen für die einzelnen Wohnungen. Das trifft aber auf dich nicht zu.
Inwieweit das auch bei Herstellung von Objekten über die weiteren Jahre durch irgendwelche Urteile weiter aufgeweicht wurde, kann ich nicht sagen.